Ich habe eine Ausgliederung vorliegen.
Dort wird ein Teil einer GmbH auf eine bestehende GmbH & Co. KG ausgegliedert.
Die GmbH erhält als Gegenleistung die Stellung als phG.
Nun habe ich in meinen Prüfungsschema stehen, dass herbei eine Besonderheit zu beachten ist:
Die Stellung als phG kann nur gewährt werden, wenn er für die Verbindlichkeiten des Überträgers, z. B. als Gesamtschuldner, unbeschränkt haftet.
Ich habe mir allerdings nicht dazu geschrieben, woraus sich dies ergibt bzw. eine Fundstelle hierzu.
Gilt diese Besonderheit wirklich bzw. habt ihr dazu Fundstellen?
Muss dann im Vertrag mit aufgenommen werden, dass die GmbH die Stellung als phG erhält und die GmbH für die Verbindlichkeiten des Überträgers unbeschränkt haftet?!
Vielen Dank schon einmal im Voraus.