Gemeinschaftskonto vom nichtbetreuten Ehemann umgeschrieben

  • hallo,

    die Ehefrau steht unter Betreuung; der Ehemann nicht. Von einer Kontentrennung ist zunächst abgesehen worden. Es besteht ein Gemeinschaftssparbuch, das der Ehemann fast vollständig leergeräumt hat. Der Betreuer vermutet , dass er ein neues Sparbuch auf seinen Namen angelegt hat. Kann der Betreuer das hälftige Geld vom Ehemann zurückfordern ?

  • Versteh ich nicht das mit der Versicherung.
    Es ist nicht unüblich , dass bei Ehegatten mit nur einem Betreuten von einer Kontentrennung abgesehen wird.
    Bedenklicher erscheint mir eher , dass die TO um 20:10 Uhr noch im Büro sitzt.

  • Versteh ich nicht das mit der Versicherung. Es ist nicht unüblich , dass bei Ehegatten mit nur einem Betreuten von einer Kontentrennung abgesehen wird. Bedenklicher erscheint mir eher , dass die TO um 20:10 Uhr noch im Büro sitzt.



    Aber die Verantwortung dafür, dass der Ehemann plündern könnte, hat allein der Betreuer. Und das Betreuungsgericht trifft bei Kenntnis ohne Einschreiten eine Mitschuld. Ehegatten hin oder her. Da bin ich bei JR. Auch ich sehe hier eine. Fall für die Haftpflicht des Betreuers (Unterlassung einer gebotenen Vermögenstrennung), sofern beim Ehegatten nichts mehr zu holen ist.

  • Versteh ich nicht das mit der Versicherung. Es ist nicht unüblich , dass bei Ehegatten mit nur einem Betreuten von einer Kontentrennung abgesehen wird. Bedenklicher erscheint mir eher , dass die TO um 20:10 Uhr noch im Büro sitzt.



    Aber die Verantwortung dafür, dass der Ehemann plündern könnte, hat allein der Betreuer. Und das Betreuungsgericht trifft bei Kenntnis ohne Einschreiten eine Mitschuld. Ehegatten hin oder her. Da bin ich bei JR. Auch ich sehe hier eine. Fall für die Haftpflicht des Betreuers (Unterlassung einer gebotenen Vermögenstrennung), sofern beim Ehegatten nichts mehr zu holen ist.


    :daumenrau

  • Ich sehe es wie Wolf - Gemeinschaftskonten sind in Ehen üblich.

    Zurückfordern: Ja, jedoch erst nach Anhörung des Ehemannes.

    Der Betreuer möge den Ehemann bitten, ihm darzulegen, wofür das Geld verwendet worden ist. Wie man eben in einer guten Ehe über die Verwendung gemeinschaftlicher Gelder redet. Stellt sich heraus, dass das Geld auch im Interesse der Betroffenen verwendet wurde (neuer Fernseher...) ist alles gut. Ich hatte auch mal einen Fall, wo geltend gemacht wurde, dass das Geld nur auf dem Konto "geparkt" wurde und in Wirklichkeit dem Betroffenen gar nicht zustand. Das müsste der Betreuer ermitteln; das Betreuungsgericht müsste die Ermittlungen überwachen.

    * Was schert´s die Eiche, wenn das Schwein sich an ihr reibt! *

  • Ich sehe es wie Wolf - Gemeinschaftskonten sind in Ehen üblich.

    Zurückfordern: Ja, jedoch erst nach Anhörung des Ehemannes. Und falls die Betreute noch geschäftsfähig ist - auch der Betreuten.

    Der Betreuer möge den Ehemann bitten, ihm darzulegen, wofür das Geld verwendet worden ist. Wie man eben in einer guten Ehe über die Verwendung gemeinschaftlicher Gelder redet. Stellt sich heraus, dass das Geld auch im Interesse der Betroffenen verwendet wurde (neuer Fernseher...) ist alles gut. Ich hatte auch mal einen Fall, wo geltend gemacht wurde, dass das Geld nur auf dem Konto "geparkt" wurde und in Wirklichkeit dem Betroffenen gar nicht zustand. Das müsste der Betreuer ermitteln; das Betreuungsgericht müsste die Ermittlungen überwachen.
    Naja, das zu beweisen dürfte sicher nicht leicht sein, hier spricht nun mal Vieles für Halbe/Halbe

    Natürlich muss der Betreuer der Sache nachgehen und prüfen, wo das Geld hingelangt ist und ggf. auch zurückfordern und im schlimmsten Fall zusätzlich auch Strafanzeige erstatten.

    Ich weiß, warum ich stets die Trennung von Gemeinschaftskonten verlange. Man hat später keinen/weniger Ärger.

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