hallo,
die Ehefrau steht unter Betreuung; der Ehemann nicht. Von einer Kontentrennung ist zunächst abgesehen worden. Es besteht ein Gemeinschaftssparbuch, das der Ehemann fast vollständig leergeräumt hat. Der Betreuer vermutet , dass er ein neues Sparbuch auf seinen Namen angelegt hat. Kann der Betreuer das hälftige Geld vom Ehemann zurückfordern ?