Hallo,
kann eigentlich ein Beratungshilfeschein später aufgehoben werden?
Wir hatten gerade eine längere Diskussion mit einem Rechtspfleger, der dann doch den Beratungshilfeschein bewilligt hat. Die finanziellen Verhältnisse des Antragstellers passten, es ging lediglich um die Frage, ob die außergerichtlichen Möglichkeiten der anderweitigen Vertretung/Beratung ordentlich genutzt worden sind. In einem Nebensatz sagte der Rechtspfleger irgendwas davon, dass der Bezirksrevisor im Nachhinhein den Beratungshilfeschein aufheben kann.
Habe ich das richtig verstanden?
Danke vorab
Liane