Aufgebot einer Hypothek (Erbe ist Eigentümer)

  • Hallöle,

    ich schon wieder. :)

    Ich habe hier das Problem, dass ein höchstwahrscheinlich ein Aufgebot einer Darlehnshypothek ansteht. Ansich ja kein Problem. Hier ist es aber so, dass der Eigentümer aufgrund Erbfolge seit kurzem eingetragen ist und die entsprechenden Erklärungen hinsichtlich der 10-Jahresfrist ja nicht abgegeben kann.

    Kann hier der Gläubiger den Brief für Kraftlos erklären lassen, damit die Hypothek auf den Eigentümer übergeht (§ 1170 II BGB)? Und der Eigentümer dann die Löschung bewilligt und beantragt?:gruebel:

    Vielen Dank schon mal im Voraus

    VG alhaurin1999

  • Und wie krieg ich dann die Erklärungen hinsichtlich der 10-Jahresfrist hin? Das Grundstück soll jetzt verkauft werden und lastenfrei übergeben werden!

  • Gar nicht. Es ist ein Aufgebot des Gläubigers gem. § 1171 BGB durchzuführen - mit Hinterlegung des Hypothekenkapitals einschließlich Zinsen der letzten 4 Kalenderjahre bis zum Tag der Hinterlegung.

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