Hallöle,
ich schon wieder.
Ich habe hier das Problem, dass ein höchstwahrscheinlich ein Aufgebot einer Darlehnshypothek ansteht. Ansich ja kein Problem. Hier ist es aber so, dass der Eigentümer aufgrund Erbfolge seit kurzem eingetragen ist und die entsprechenden Erklärungen hinsichtlich der 10-Jahresfrist ja nicht abgegeben kann.
Kann hier der Gläubiger den Brief für Kraftlos erklären lassen, damit die Hypothek auf den Eigentümer übergeht (§ 1170 II BGB)? Und der Eigentümer dann die Löschung bewilligt und beantragt?
Vielen Dank schon mal im Voraus
VG alhaurin1999