Abnahme der Vermögensauskunft gem. § 284 AO bei ausländischen Mitbürger möglich?

  • Hallo, wir führen seit ca 2 Jahren das Verfahren zur Abnahme der Vermögensauskunft gem. § 284 AO durch. Zur Zeit stellt sich uns die Frage, ob wir das Verfahren ohne weiteres bei ausländischen Mitbürgern anwenden können. Es gibt zum Beispiel auch Ausländer, die nur für eine bestimmte Zeit in Deutschland verweilen oder welche, die Burka mit verschleiertem Gesicht tragen u.s.w.
    Kann mir jemand ein paar Tips geben, was muss ich beachten, gibt es Besonderheiten. Danke für eure Antworten!

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