Hallo zusammen,
ich habe folgendes Problem:
Ein Berufsbetreuer soll eine jährliche Rechnungslegung einreichen. Im ersten Anlauf wies diese aber nur 5 Belege auf. Es tauchen mehrere Barabhebungen auf. Der Betreute ist verheiratet. Nach Auskunft vom Berufsbetreuer verfügt er selber nicht über das Girokonto, sondern ausschließlich die Ehefrau des Betroffenen. Alle Transaktionen entsprechen dem "ehelichen Plan". Die Barabhebungen seien plausibel.
Gibt es irgendwelche Rechtssprechung wonach der Betreuer verpflichtet ist, die Barhebungen und Transaktionen der Ehefrau auch nachzuweisen?
Vielen Dank!!