Löschung Amtswiderspruch

  • Im Grundbuch ist A als Alleineigentümerin eingetragen, in Abt. II steht noch ein Amtswiderspruch aus dem Jahre 1993 gegen die Eintragung des Eigentums des B.
    A beantragt (formlos) die Löschung des Amtswiderspruches, da Eintragungsgründe nicht mehr bestehen dürften.

    Vor elektronischer Erfassung sah das Grundbuch so aus, dass A und B in ehelicher Vermögensgemeinschaft eingetragen waren. B ist gerötet, danaben steht mit Bleistift ein nicht datierter und nicht unterschriebener Vermerk: "bezüglich B irrtümlicher Eintrag".
    Aus der Akte ergibt sich, dass A laut damaligem Vertrag (aus den 70gern) offenbar allein erworben hat, A und B aber versehentlich beide eingetragen wurden. B hatte wohl nur zustimmend mitgewirkt nach § 14 FGB der DDR.
    Da aber der nicht unterschriebene Randvermerk keine wirksme Eintragung darstellt, wurde später die Eintragung des Amtswiderspruchs erwirkt.
    Bei der elektronischen Erfassung ist dann nur A als Alleineigentümerin übernommen worden.

    Kann der Amtswiderspruch jetzt einfach gelöscht werden? Ist überhaupt die elektronische Erfassung richtig erfolgt?

  • Ich sehe es eher andersrum. Die Alleineintragung von A im Zuge der elektronischen Überführung ist falsch. Sofern damals die Eintragung im Grundbuch von A und B wirksam unterschrieben wurde, hat man bei der Umstellung dem Bleistiftvermerkt evtl. zu viel Bedeutung beigemessen.

    :cup: Man sollte - wenigstens versuchen - stets bemüht zu sein. :schreiben

  • Irrelevant, da beim Einscannen die Eintragung gerade nicht verändert sondern fotografisch übernommen worden wäre...

    Beginne den Tag mit einem Lächeln. Dann hast Du es hinter Dir. (Nico Semsrott)

    "Das Beste an der DDR war der Traum, den wir von ihr hatten." Herrmann Kant in einem Fernsehinterview

  • Naja dass bei so einer kompletten Neufassung sämtlicher Grundbuchblätter irgendwo mal Fehler passieren lässt sich eben nicht vermeiden... wir sind ja alle nur Menschen ;)

    Aber was mache ich nun mit meinem Grundbuchblatt?

  • B (bzw. die Rechtsnachfolger) anhören. Wird zugestimmt, kannst Du problemlos sowohl eine korrekte Eintragung in Abt. I als auch die Löschung des Amtswiderspruches hinkriegen.

    Beginne den Tag mit einem Lächeln. Dann hast Du es hinter Dir. (Nico Semsrott)

    "Das Beste an der DDR war der Traum, den wir von ihr hatten." Herrmann Kant in einem Fernsehinterview

  • Klar passieren Fehler und was eigentlich kurios ist, das Grundbuch ist jetzt falsch und doch richtig. Falsch weil B draußen ist und richtig weil A alleine drin ist :D.

    Ich würde dem A auf jeden Fall deine Erkenntnis mitteilen und dabei gleich anhören, denn B muss wieder rein, denn er war nie draußen, so doof wie das jetzt klingt. Und so kann sich A dann darum kümmern, dass B wirklich "rausfliegt".

    :cup: Man sollte - wenigstens versuchen - stets bemüht zu sein. :schreiben

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!