• Hallo Zusammen,

    ich hätte da mal eine Frage....

    wir haben PKH ohne Raten. I. Instanz muss der Kläger (also wir) 70% der Kosten tragen. Meine Vorgängerin hat Kostenausgleichsantrag gestellt, wonach wir der Gegenseite € 200 erstatten mussten, was wegen PKH aber an die Staatskasse übergegangen ist.

    II. Instanz ebenfalls 70/30 %. Meine Vorgängerin hat die PKH-Vergütung ggü. der Landeskasse abgerechnet, dies wurde auch bezahlt.

    Später bekamen wir eine Zahlungsaufforderung der Landeskasse, wo wir den Übergangsanspruch erstatten mussten (wo wir aber Masseunzulänglichkeit angezeigt haben, da dieser Rechtsstreit aus einer Angelegenheit im Insolvenzverfahren kommt).

    Was ist nun mit unseren Kosten für die I. Instanz, hätte meine Kollegin nicht parallel zu dem KAA auch PKH-Vergütung abrechnen sollen? Kann ich das jetzt nach etwas mehr als einem halben Jahr noch machen?

    Vielen Dank schon mal :)

  • So war auch mein Gedanke, warum sollte es nicht möglich sein. Wollte mich lieber aber einmal vergewissern, will nichts falsches machen.

    Vielen Dank für die Antwort.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!