Herausgabe auf Grund notariell beglaubigter Vollmacht

  • Hallo zusammen. Mich würde mal sehr interessieren, ob auf die Vorlage notariell beglaubigter Unterschriften der Berechtigten für die Herausgabe von Beträgen bestanden wird oder ob es Grenzbeträge gibt, ab welchem diese Form der Vollmachten angefordert wird. Ich bin mir unsicher, ob ich das verlangen soll oder ob ich mich mit den von den Banken oder Stadtverwaltungen beglaubigten Unterschriften zufrieden zu geben habe. Es geht schon um einen fünfstelligen Betrag, der herausgegeben werden soll.

    Wie handhabt Ihr das so ?

  • Geht es um die Vollmachten, wenn jemand für einen anderen auftritt oder um die Unterschrift des Berechtigten selbst?

    Zudem wäre es mir neu, dass Formvorschriften betragsabhängig sind. Entweder ist eine Form nötig oder nicht, und nicht bis 1.000 Euro so und ab 1.001 Euro so.

    "Just 'cos you got the power, that don't mean you got the right!" ((c) by Mr. Kilmister, passt zum Job)

    "Killed by Death" (ebenfalls (c) by Lemmy, passt eigentlich immer)

  • § 23 HintG NRW (in anderen Bundesländern wahrscheinlich ähnlich?) sagt:

    Die für den Nachweis der Empfangsberechtigung wesentliche Erklärung eines Beteiligten ist schriftlich abzugeben. Die Hinterlegungsstelle kann verlangen, dass die Echtheit der Unterschrift durch eine zur Führung eines öffentlichen Siegels berechtigte Person unter Beidrückung ihres Siegels oder Stempels bescheinigt wird. Sie kann auch verlangen, dass die Unterschrift öffentlich beglaubigt wird.

    Das verstehe ich so, dass die privatschriftliche Form der Regelfall ist und die beiden anderen fälle die Ausnahmen. Die amtliche Beglaubigung durch die Stadtverwaltung genügt sogar dem S. 2 vollkommen. Mit einer "Privatbeglaubigung" durch eine Bank hätte ich auch keine Probleme, da die einfache Schriftform sowieso der Regelfall ist. Wer eine öffentliche Beglaubigung verlangen will, muss dafür schon Gründe haben; "einfach so" geht dies m.E. nicht.

  • OT: Wie sinnvoll doch mal wieder die Angabe des Bundeslandes im Profil oder zumindest in der Frage ist...

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  • Ich habe bisher nur in einem Fall eine Beglaubigung verlangt. Dort stelle ein Beteiligter einen Herausgabeantrag, dem nach meinem Eindruck durchaus zuzutrauen war, dass er eine Herausgabebewilligung fälscht.

    Ulf

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