Hallo zusammen. Mich würde mal sehr interessieren, ob auf die Vorlage notariell beglaubigter Unterschriften der Berechtigten für die Herausgabe von Beträgen bestanden wird oder ob es Grenzbeträge gibt, ab welchem diese Form der Vollmachten angefordert wird. Ich bin mir unsicher, ob ich das verlangen soll oder ob ich mich mit den von den Banken oder Stadtverwaltungen beglaubigten Unterschriften zufrieden zu geben habe. Es geht schon um einen fünfstelligen Betrag, der herausgegeben werden soll.
Wie handhabt Ihr das so ?