Guten Morgen,
ich soll einen Beschluss zur Vollstreckung der Erzwingungshaft an einen in den Niederlanden wohnenden Beschuldigten zustellen. Eine Zustellung per Int. EgR war erfolglos. Wie geht es denn jetzt weiter? Könnt ihr mir helfen?
Vielen Dank und einen schönen restlichen Montag!