Hinterlegung des Gesamtbetrages oder eines Teilbetrages

  • hallo,

    zum Nachlass gehört eine Erbschaft von 600,-- EUR Bargeld. 4 Erben sind bekannt; über den Verbleib der 5. Erbin liegen keine Erkenntnisse vor. Hat der Betreuer den Gesamtbetrag zu hinterlegen oder nur den errechneten Teil für die unbekannte Erbin ?

  • hallo,

    zum Nachlass gehört eine Erbschaft von 600,-- EUR Bargeld. 4 Erben sind bekannt; über den Verbleib der 5. Erbin liegen keine Erkenntnisse vor. Hat der Betreuer den Gesamtbetrag zu hinterlegen oder nur den errechneten Teil für die unbekannte Erbin ?

    Warum sollte man Beträge hinterlegen, über deren Empfangsberechtigte es keinen Zweifel gibt?

  • Weil es sich bei der Erbengemeinschaft um eine Gesamthandsgemeinschaft handelt und diese nur gemeinsam verfügen darf. Auf der sicheren Seite wäre man daher, den Betrag komplett zu hinterlegen. Die bekannten Erben können dann einen Teilerbschein beantragen, und mit dem Teilnachlasspfleger (für den unbekannten Erben) auseinandersetzen. Das müsste dann vom Nachlassgericht wiederum genehmigt werden.
    Theoretisch ist das die korrekte Vorgehensweise, faktisch bei einem Nachlasswert von 600,- EUR natürlich immer eine Frage von Kosten und Nutzen.

    Oder, um aus Goethes "Faust", Teil I, Zeile 2667 zu zitieren: "Nein!"

  • Was heißt den "zum Nachlass gehört eine Erbschaft von 600 € Bargeld". Ist die Betroffene verstorben und hatte vorher 600,00 € aus einer Erbschaft erhalten? Oder besteht das Vermögen der Betroffenen nur aus Bargeld i. H. v. 600,00 €?

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