Habe einen berufsmäßigen Verfahrenspfleger bestellt. Betreute ist schwer behindert und versteht nichts mehr. Es handelt sich um eine Ergänzungsbetreuerabrechnung. Es sind 128,42 € in Rechnung gestellt worden.
Jetzt bekomme ich die Einschätzung des Verfahrenspflegers vorgelegt. Diese zieht sich über drei Seiten und kommt zu dem Schluss, dass die Umsatzsteuer abzusetzen ist. Soweit so gut.
Hierfür will der Verfahrenspfleger nun 8,5 Stunden x 33,50 € plus Mehrwertsteuer haben. Dieses erachte ich als viel zu hoch. Nur für die Bewertung einer einfach gelagerten Vergütungsfrage finde ich das viel zu viel aufgewendete Zeit.
Kann man das einkürzen?
Inwieweit besteht da eine Aufsichtspflicht des Gerichts?
Gibt es da Rechtsprechung oder Aufsätze zur Aufsichts- und ggf. Korrekturpflicht des Gerichts?
Habe bisher noch nie (außer Schreib - oder Rechenfehler) die Vergütungsabrechnungen eines Verfahrenspflegers korrigieren müssen. Dieses hier ist aber in höchstem Maße ungebührlich.
Vielen Dank für praktische Tipps...