Hallo ihr Lieben!
Ich habe einen Antrag auf Bestätigung eines KFBs und eines VUs jeweils als Europäischer Vollstreckungstitel nach der VO (EG) Nr. 805/2004.
Die Akte ist bereits seit langem weggelegt, abgesehen von den Titeln ist alles ausgeschieden.
Jetzt muss in der Bestätigung ja u.a. angegeben werden, ob die Entscheidung Verbrauchersachen betrifft, ob die verfahrenseinleitenden Schriftstücke ordnungsgemäß zugestellt wurden, ob Ladungen ordnungsgemäß zugestellt wurden etc.
Wie soll ich das denn überprüfen? Es ist ja nichts mehr da.
Kann ich dann die Bestätigung überhaupt erteilen?
Das in diesem Fall österreichische Vollstreckungsgericht hat der Gläubigerpartei mitgeteilt, dass als Vollstreckbarkeitsbestätigung nur diese Bestätigung zugelassen wird.
Ich hab das zuvor noch nie gemacht und hab auch niemanden, der es schonmal gehabt hat, den ich fragen kann, und hoffe daher auf eure Hilfe...
Vielen Dank im Voraus!