Statthaftigkeit des vereinfachten Unterhaltsverfahrens

  • Folgender Sachverhalt:
    Das hiesige Jobcenter beantragte 2016 aus übergegangenem Recht betr. zwei Kinder die Festsetzung von jeweils 100 % des Mindestunterhalts der jeweiligen Altersstufe, begrenzt auf die vom Antragsteller erbrachten Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts, abzüglich des hälftigen Kindergeldes. Der Beschluss erging nach entsprechender Zustellung an den Antragsgegner etc. antragsgemäß. Nun beantragt das hiesige Jugendamt als Beistand für die beiden Kinder ebenfalls die Festsetzung von 100 % des Mindestunterhalts der jeweiligen Altersstufe. Nach § 249 Abs. 2 FamFG wohl nicht statthaft, weil bereits über den Unterhaltsanspruch der Kinder entschieden wurde ?

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!