Europäischer Vollstreckungstitel - mehrere Forderungen -

  • Hallo,

    ich habe einen Antrag auf Erteilung eines europäischen Vollstreckungstitels. Titel ist ein Beschluss mit folgendem Tenor:

    1.
    Die Beklagten 1 und 2 zahlen an den Kläger 50.000,00 EUR als Gesamtschuldner

    2.
    Der Beklagte zu 1 zahlt an den Kläger weitere 150.000,00 EUR

    3.
    Es werden mtl. Raten in Höhe von 21.000,00 EUR (für beide Forderungen zusammen) gezahlt.

    Ich habe nun folgende Probleme:

    a)
    Ich habe eine Forderung die gegen einen Beklagten geht und eine die gegen beide geht...das passt meiner Meinung nach nicht in das Formular I...egal wie ichs drehe und wende

    b)
    Da die Abzahlung auf beide Forderungen mit derselben Rate stattfindet, kann ich ja auch keine zwei Formulare nutzen getrennt nach Schuldnern...

    Meines Erachtens nach habe ich praktisch gesehen keine Möglichkeit darauf einen europäischen Vollstreckungstitel zu bastelt...ich denke ja nicht, dass ich mir das Formular insoweit abändern kann bis es auf den Tenor passt.

    Wie seht ihr das?

    Danke!

  • § 733 ZPO gilt hier insoweit entsprechend.
    Es können u. a. mehrere vollstreckbare Ausfertigungen/Ausfertigungen der Bestätigungen erteilt werden bei:
    a) Mehrheit von Vollstreckungsorten
    oder
    b) mehreren Gesamtschuldnern.

    Gem. § 733 ZPO ist einem Gläubiger von Gesamtschuldnern zum Zwecke der gleichzeitigen Vollstreckung gegen beide eine weitere vollstreckbare Ausfertigung zu erteilen, ohne dass des besonderer Voraussetzungen bedarf.

  • Ja das ist ja auch nicht mein Problem. Grundsätzlich würde ich ja beiden Gläubigern eine Ausfertigung erteilen...wenn die Forderung insgesamt identisch wäre. Aber wie soll ich kenntlich machen, dass die Gesamtschuld nur bezüglich einer Teilforderung besteht und vor allem, dass eine Rate für die Tilgung beider Forderungen beschlossen wurde?

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