Pebb§y-Zahlen werden geheim gehalten

  • Hallo und Hiiilfe!

    wir haben seit kurzem einen neuen Geschäftsleiter, der uns nicht mehr die Belastungszahlen und die konkrete Zusammensetzung der eigenen Arbeitsbelastung sagen will. Die Berechnung der Belastung sei seine Sache und die Zahlen der anderen gingen uns erst recht nichts an. Unser ehemaliger GL hat immer - insbesondere bei Änderungen des GVP - konkret die Pebb§yzahlen inkl. Vertretungsbelastung zu jedem Rpfl. ausgeduckt. Jetzt stehen wir völlig im Dunkeln.

    Außerdem müssen wir jetzt auch Verwaltungstätigkeiten machen, die der GL uns nach eigener Aussage nicht als besondere Belastung anrechnen kann.

    Der Amtsleiter lässt ihn machen und mischt sich lieber nicht ein.

    Ist das alles Rechtens ? Haben wir Anspruch auf Bekanntgabe unserer Belastungszahlen und dass uns die zusätzliche Verwaltungsarbeit angerechnet wird? Unser PR resigniert und ist ratlos.

    Was können wir tun? Hilfe!

    - Es lebe das Mischdezernat, das sorgt für Abwechslung :D -

  • In den PEBB§Y-Gutachten steht drin, dass die Zahlen nur für die Behördenebene gelten und sie nicht valide auf das einzelne Sachbearbeiterpensum heruntergebrochen werden können. Dieser Hinweis war zumindest zu den Zeiten, zu denen ich noch Statistik gemacht habe, auch auf einem gesonderten Blatt der PEBB§Y-Berechnungstabelle voran gestellt. Das Herunterbrechen auf das einzelne Dezernat ist mithin nur eine unverbindliche Hilfsberechnung. Der Behördenleiter kann deshalb bei der konkreten Arbeitszuteilung auch davon abweichen oder andere Kriterien benutzen. Ich würde daher vermuten, dass kein Anspruch auf Herausgabe der Zahlen pro Dezernat besteht. Ob es aus dem Beamtenrecht heraus eine Anspruch gibt, die Pensenzuteilung erläutert zu bekommen, weiß ich nicht; würde mich aber wundern.

  • Der Personalrat hat aber einen Anspruch auf die Zahlen, da er über alle (sachlichen) Informationen wie die Verwaltung verfügen können muß. Zur Not mal auf diesem Weg versuchen.

    Beginne den Tag mit einem Lächeln. Dann hast Du es hinter Dir. (Nico Semsrott)

    "Das Beste an der DDR war der Traum, den wir von ihr hatten." Herrmann Kant in einem Fernsehinterview

  • In Baden-Württemberg gibt es die Verwaltungsvorschrift des Justizministeriums über die Geschäftsverteilung unter den Rechtspflegerinnen und Rechtspflegern. Zuständig für die Geschäftsverteilung ist der Verwaltungsleiter.

    In Nr. 1.5 der Vorschrift heißt es:
    „Die Geschäftsverteilung ist allen Rechtspflegern bekanntzugeben. Ihnen ist auf Verlangen Einsicht in die Geschäftsverteilung und in die statistischen Entscheidungsgrundlagen zu gewähren.

    Vielleicht gibt es in Hessen eine ähnliche Vorschrift?

    "Ich bin ja wirklich nicht tolerant, aber alles hat seine Grenzen!"
    (Heinz Becker)

  • Ja da wirst Du wohl vergeblich nach einer Verwaltungsvorschrift suchen, die explizit ausweisen wird, PEBB§Y-Zahlen preiszugeben. PEBB§Y ist nur ein Instrument (von vielen) den Geschäftsanfall in einem Gericht sachgerecht und fair zu verteilen - was nie aufgrund der unterschiedlichen Gewichtigkeit der einzelnen Geschäfte klappen wird. Insoweit zeigt es der Geschäftsleitung nur an, wieviel AKA benötige ich insgesamt, um den zu Geschäftsanfall an meiner Behörde zu bewältigen.

    Ich habe daher auch keine Bedenken dagegen, dass Dir die Zahlen nicht im Einzelnen mitgeteilt werden, allerdings sollte der Dienstvorgesetzte - ich bezweifle die Zuständigkeit des GL - Dir schon bzw. Deiner Personalvertretung erklären können, wie sich das mit der Aufgabenverteilung verhält, zumal wenn die gefühlte Belastung nunmehr erheblich gesteigert ist. Und sollte dabei PEBB§Y eine übergeordnete Rolle bei der Geschäftsverteilung spielen, wird wohl zur Glaubhaftmachung nichts anderes übrig bleiben einen Einblick in das Zahlenwerk zu gewähren.

  • Falls ihr mit SOLUM-Star arbeitet, könnt ihr oder die Serviceeinheit selbst die Zahlen für Eigentumswechsel und Veränderungen je Grundbuchgemeinde durch das Programm feststellen. Pro Eigentumswechsel gibt es etwa 55 Minuten und pro Veränderungsurkunde etwa 27 Minuten (die genauen Zahlen habe ich nicht im Kopf).

  • Es ist richtig, das Pebb§y niemals für die Binnenverteilung hergenommen werden sollte. Erstens sind die 1,0 AKA des einen nicht die 1,0 AKA des anderen, weil es Überflieger und Minderleister gibt. Außerdem sind 1,0 AKA Grundbuch auch keine 1,0 AKA Familie oder RASt, weil für die eine Abteilung eine 100 % Belastung Grundbuch idR recht locker zu meistern ist, 100 % in einem anderen Referat aber eben nicht. Ich möchte dies hier nicht vertiefen und schon gar keine Diskussion über die "Wertigkeit" von Abteilungen lostreten. Aber ein guter Geschäftsleiter weiß, dass die Pebb§yzahlen nur einer von mehreren Faktoren ist.

    Ich persönlich finde es ein Unding, wenn die Zahlen als Herrschaftswissen geheim gehalten werden. Zumindest der Personalrat muss informiert werden. Für Bayern ist mir keine Verwaltungsvorschrift bekannt, wonach die Pebb§y-Zahlen jedem zur Verfügung gestellt werden müssen.

  • Ich kenne das auch nur so, dass die Personalräte Einblick in die statistischen Grundlagen haben.

    Ich finde es richtig, dass die Belastungszahlen nicht allgemein bekannt gemacht werden. Die darauf folgenden neidgeschwängerten Diskussionen kann sich doch jeder vorstellen: z.B. "Wieso hat Kollege xy weniger als ich...?" Die unterschiedlichen Dezernate sind eben nicht 1:1 zu vergleichen.
    Die Pebb§y Zahlen, die jeder Geschäftsleiter herunterbricht, sind nur ein Anhalt für die Belastung eines einzelnen Mitarbeiters und müssen mit viel Fingerspitzengefühl austariert werden.

    Um diese Aufgabe und die Verantwortung, es allen recht zu machen, beneide ich die Geschäftsleiter nicht.

  • Es ist richtig, das Pebb§y niemals für die Binnenverteilung hergenommen werden sollte.


    Was denn sonst? Natürlich gibt es die von dir genannten Faktoren, aber Pebb§y ist doch die einzige einigermaßen belastbare Grundlage für die Bemessung des Personalbedarfs. Richtig wäre es, denn Personalbedarf auf Basis von Pebb§y zu ermitteln und sodann die weiteren Faktoren bei der Personalzumessung zu berücksichtigen.


    Ich finde es richtig, dass die Belastungszahlen nicht allgemein bekannt gemacht werden. Die darauf folgenden neidgeschwängerten Diskussionen kann sich doch jeder vorstellen: z.B. "Wieso hat Kollege xy weniger als ich...?"


    Mit Verlaub, aber das ist doch Quatsch. Neidgeschwängerte Diskussionen wird es immer geben (und sei es um den besseren Parkplatz im Hof), aber lieber führe ich die auf Basis der bestmöglichen Fakten, die mir zur Verfügung stehen, als auf Grundlagen von Spekulationen und Geheimnissen. Wenn ich noch nicht mal die Eingangszahlen kenne, komme ich doch viel eher auf die Idee, dass ein anderer vielleicht weniger belastet ist als ich. Mit Eingangs- bzw. Bestandszahlen und dem anhand Pebb§y errechneten Bedarf kann man solche Diskussionen noch am besten einfangen.
    Natürlich kann man über die Richtigkeit der Pebb§y-Basiszahlen lang und breit diskutieren, aber dies in jedem Fachbereich. Eine bessere Grundlage gibt es nicht. Und dann ziehe ich lieber die heran bzw. gebe sie im Sinne von Transparenz bekannt, als dass ich mich völlig bedeckt halte und die Personalverteilung auf Basis von ... ja was eigentlich? ... vornehme.

    Es stand alles in Büchern, die Alten lebten noch
    Wir haben nicht gelesen, nicht gesprochen, weggeschaut, uns verkrochen ...
    No!


  • Ich finde es richtig, dass die Belastungszahlen nicht allgemein bekannt gemacht werden. Die darauf folgenden neidgeschwängerten Diskussionen kann sich doch jeder vorstellen: z.B. "Wieso hat Kollege xy weniger als ich...?"


    Mit Verlaub, aber das ist doch Quatsch. Neidgeschwängerte Diskussionen wird es immer geben (und sei es um den besseren Parkplatz im Hof), aber lieber führe ich die auf Basis der bestmöglichen Fakten, die mir zur Verfügung stehen, als auf Grundlagen von Spekulationen und Geheimnissen. Wenn ich noch nicht mal die Eingangszahlen kenne, komme ich doch viel eher auf die Idee, dass ein anderer vielleicht weniger belastet ist als ich. Mit Eingangs- bzw. Bestandszahlen und dem anhand Pebb§y errechneten Bedarf kann man solche Diskussionen noch am besten einfangen.
    Natürlich kann man über die Richtigkeit der Pebb§y-Basiszahlen lang und breit diskutieren, aber dies in jedem Fachbereich. Eine bessere Grundlage gibt es nicht. Und dann ziehe ich lieber die heran bzw. gebe sie im Sinne von Transparenz bekannt, als dass ich mich völlig bedeckt halte und die Personalverteilung auf Basis von ... ja was eigentlich? ... vornehme.

    "Eine bessere Grundlage gibt es nicht " ....ergänze : "derzeit" !

    Insofern kann ich Dir nur voll und ganz zustimmen; der Rest ist Fingerspitzengefühl, Sachkenntnis (in den Fachbereichen) und eine nicht zu unterschätzende - über die Jahre gewonnene - Erfahrung zur Einschätzung der Leistungsfähigkeit der Kollegen/innen.

  • Na da macht sich der neue Geschäftsleiterkollege ja direkt zu Beginn eine Menge Freunde...:eek:

    Ich mache die Geschäftsverteilung bei uns am Gericht im Bereich der Rechtspfleger tatsächlich um Grundsatz nach Pebb§y, einfach aus dem Grund, weil das die validesten Zahlen sind, die mir vorliegen und weil anhand dieser Zahlen die Personalbedarfsberechnung erfolgt, d.h. die Anzahl der an meiner Behörde vorgehaltenen Personen richtet sich stark nach diesen Zahlen... Da es sich - auch das wurde bereits zutreffend aufgeführt - streng genommen nicht um ein zur Pensenberechnung geeignetes Mittel handelt, versucht man an der einen oder anderen Stelle halt im Wege der Handsteuerung nachzuarbeiten und sehr publikumsintensive Bereiche leicht besser zu bewerten oder bei Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern mit Mischpensen auch mal etwas "Luft" im Vergleich zu denjenigen, die nur ein Einheitspensum haben, zu lassen. Auch auf die individuelle Leistungsfähigkeit kann man natürlich Rücksicht nehmen. Man muss es nur auch bekannt machen.

    Die Zahlen werden dann öffentlich und transparent gemacht und selbstverständlich mit allen gemeinsam besprochen, nachdem ich vorher mittels eines Entwurfs Gelegenheit für Einzelgespräche gegeben habe. Damit fahre ich nicht allzu schlecht und die letzten Geschäftsverteilungen liefen absolut reibungslos. Selbstverständlich ist auch mein eigenes GL-Pensum in den Zahlen veröffentlicht und berechnet worden.

    Geheimhaltung ist in solchen Dingen absolut fehl am Platz. Was soll das bringen? Ich würde auch dazu raten, seitens des Personalrats das Gespräch zu suchen, um mal die Grundlagen des kollegialen und vertrauensvollen Miteinanders näher zu beleuchten.

  • Geheimhaltung ist in solchen Dingen absolut fehl am Platz.


    Das sehe ich genauso und wir sind es ja auch anders gewohnt.

    Welche Verwaltungstätigkeiten sollten das sein?

    beispielsweise die Durchführung der kleinen Innenrevision des nachgeordneten Dienstes, wo wir dann mit einem Prüfkatalog die Kollegen, mit denen wir eigentlich miteinander zusammenarbeiten, jetzt überwachen sollen. Vor der Prüfung müssen wir hierfür konkret die geltenden Rundverfügungen des OLG und die Runderlasse des Ministeriums studieren, was ziemlich zeitaufwändig ist.

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  • beispielsweise die Durchführung der kleinen Innenrevision des nachgeordneten Dienstes, wo wir dann mit einem Prüfkatalog die Kollegen, mit denen wir eigentlich miteinander zusammenarbeiten, jetzt überwachen sollen. Vor der Prüfung müssen wir hierfür konkret die geltenden Rundverfügungen des OLG und die Runderlasse des Ministeriums studieren, was ziemlich zeitaufwändig ist.

    Wenn du an einem LG wärst, dürftest du neben der kleinen auch noch an der großen Innenrevision teilnehmen und die Amtsgerichte im Bezirk prüfen. Oder du würdest zur Unterstützung bei der Prüfung der Bewährungshelfer herangezogen - natürlich ganz freiwillig und ohne Berücksichtigung bei der Belastung ;)
    Wenn man nicht bereits in der Verwaltung tätig ist, handelt es sich bei diesen Prüfungstätigkeiten immer um solche, die in keiner Belastungsstatistik auftauchen - weil es ja eigentlich zu den Aufgaben der Verwaltung gehört und wenn, dann nur dort berücksichtigt wird (keine Ahnung, ob das tatsächlich in irgendwelche Belastungszahlen einfließt, oder ob das insgesamt eine Zusatzaufgabe für alle ist).

  • Es ließen sich sehr wohl AKA zuordnen. Das Erhebungsgeschäft, das den Personalbedarf der Verwaltung insoweit abbildet, ist [TABLE='width: 94']

    [tr]


    [TD='width: 50%']
    GA 3409
    [/TD]

    [TD='width: 50%']
    Tätigkeit als Organisationsberater oder Controller
    [/TD]

    [/tr]

    [/TABLE]

    Beginne den Tag mit einem Lächeln. Dann hast Du es hinter Dir. (Nico Semsrott)

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  • Organisationsberater oder Controller sind Leute, die für diese Tätigkeit freigestellt sind und meist in reisender Tätigkeit für den ganzen Bezirk zuständig sind. Das hat nichts mit der kleinen Geschäftsprüfung oder - wie ihr das nennt - Innenrevision zu tun. Hierfür gibt es in PEBB§Y wirklich keine gesonderten AKA. Sie gehören zum Verwaltungspensum; wobei einzelne Verwaltungstätigkeiten durchaus an verwaltungsfremde Kollegen delegiert werden können. Hinsichtlich der Geschäftsprüfung ist dies nach meiner Erfahrung bei größeren Gerichten durchaus üblich.

  • Da könntest Du recht haben...

    Beginne den Tag mit einem Lächeln. Dann hast Du es hinter Dir. (Nico Semsrott)

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  • Für mich klingt das beim Threadstarter eher in etwa so durch: "Das war ja noch nie da, und wo kommen wir denn dahin..."

    Jaja, sich aus der "Wohlfühlzone" zu lösen kann schon schwer fallen, vor allem wenn man das Gefühl bisher hatte, dass es doch funktionierte...wenn und soweit sich durch die Neuerungen tatsächlich so viel Unmut breit macht, würde ich wohl ebenso die Personalvertretung darum bitten, die neue Marschrichtung der Geschäftsleitung im Interesse aller gemeinsam auszuloten.

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