Zum BEM gibt es eine - m.E. recht gute - Broschüre unter diesem Link.
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Und - BEM ist ein Angebot - muss man nicht annehmen. Hier ist es bislang erst zu einem wirklichen BEM gekommen, bei einer Vielzahl von möglichen Kandidaten, die eben die 6 Wochen im Jahr "vollgemacht" haben.Wir üben hier "sanften Druck" (hauptsächlich quängeln :D) auf die MitarbeiterInnen aus, bei denen wir meinen wir könnten von seiten der Dienststelle was für sie tun. Die Betroffenen nehmen ein solches Angebot meist dann auch an. Damit haben wir ziemlich gute Erfahrungen gemacht. Es gibt aber auch immer welche, die das grundsätzlich ablehnen oder wo wir wissen, dass wir bei der Art der Erkrankung nichts weiter tun können bzw. bereits alles getan haben bzw. zwar eine lange Krankheitsphase vorlag aber nun vollständig ausgeheilt ist.
Waldschrat: Es erfolgt auch bei Beamten entweder eine ganz normale Vertretung oder die zur Erkrankung erfolgte Neuverteilung bleibt bestehen und man bekommt von den Kollegen "seine" alten Akten in dem Umfang wie man in der Wiedereingliederiung arbeitet. Das ist recht unproblematisch. Die Geschäftsverteilung wird bei uns (Fachgericht ohne RPfl) auch nicht veröffentlicht.
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Bei uns machen das die Gruppenleiter intern und das wird auch im Gericht veröffentlicht. Das finde ich jetzt nicht so arg schlimm.
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Erst mal vielen Dank für die vielen Antworten. Es handelt sich um ein orthopädisches Problem, das eigentlich noch (deutlich) länger dauern könnte, aber nach 4- 6 Monaten zumindest eine Teilzeitbeschäftigung zulässt.Deswegen, und vor allem auch um die Kollegen zu entlasten, denke ich, dass BEM hier wirklich sinnvoll ist. Es wird wohl so laufen, dass ich versuche, zumindesT meine komplizierten Akten selbst zu bearbeiten, und die Kollegen teilen sich den Rest auf. Ich habe inzwischen auch mit der Ärztin gesprochen, die dafür sehr offen ist (ich soll es aber ja nicht übertreiben😉)
Vielen Dank auch für die vielen netten Genesungswünsche
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