• Nachdem ich jetzt schon reichlich 2 Monate krankgeschrieben bin und ein Ende (wenn alles gut läuft) frühestens in weiteren 2 Monaten in Sicht ist, würde mich mal interessieren, wie das mit dem BEM abläuft. Ist das immer nach langen Krankheiten zu beachten, hab ich da Anspruch drauf (ich weiß halt nicht, ob ich dann schon 8 bis 10 Stunden durchhalten kann). Muss ich dazu zum Amtsarzt oder kann das mein Orthopäde allein bestätigen? Was muss ich sonst beachten? Da ich nicht im Büro bin komm ich leider auch nicht an die entsprechenden Vorschriften ran.
    Ich bin für alle Hinweise dankbar.

    Die höchste Form des Glücks ist Leben mit einem gewissen Grad an Verrücktheit.
    Erasmus von Rotterdam

  • Normalerweise sollte Dir Deine Behörde ein Gespräch anbieten, in dem alle Möglichkeiten, Dir die Wiedereingliederung zu ermöglichen, ausgelotet werden. Die Palette reicht dabei vom "Hamburger Modell" bis hin zur Beschaffung spezieller Möbel oder Arbeitsmittel. In unserem Gericht kann man sich auch zur Unterstützung bei diesem Gespräch und allem Folgenden an den Personalrat und die Schwerbehindertenvertretung wenden.

    Beginne den Tag mit einem Lächeln. Dann hast Du es hinter Dir. (Nico Semsrott)

    "Das Beste an der DDR war der Traum, den wir von ihr hatten." Herrmann Kant in einem Fernsehinterview

  • M. W. muss Dir die Behörde zumindest mal ein Gespräch darüber anbieten, nachdem Du nun länger als sechs Wochen krank bist. Das gilt zunächst völlig unabhängig von der Krankheitsursache, wäre also z. B. auch bei acht Wochen Gips + Arbeitsunfähigkeit der Fall, obwohl da von vorneherein klar wäre, dass weiter nichts veranlasst ist.

    Alles andere hängt davon ab, was los ist, lässt sich hier daher naturgemäß schlecht erörtern. Weder ist ein Amtsarzt vorgeschrieben, noch benötigst Du Atteste. Das ist mit Deiner Krankmeldung alles schon erledigt. Du musst Deinem GL auch nicht unbedingt sagen, was los ist. Haken dabei: Was er nicht weiß, kann er nicht berücksichtigen. Bei orthopädischen Problemen halte ich also Offenheit für sinnvoll, denn da lässt sich oft einiges bewerkstelligen, um die Situation so zu verbessern, dass es keine Probleme mehr gibt. Zumindest nicht wegen der Arbeitssituation.

    Amtsarzt kommt m. W. nur ins Spiel, wenn Dein Chef glaubt, dass Du simulierst, oder wenn Deine Zwangspensionierung ansteht.

    Gute Besserung!

    Juppheidi, juppheida, Erbsen sind zum Zählen da ...

  • Das du z.B. erst einmal nur mit 2 Stunden täglich anfängst und dies dann steigerst, regelt meines Wissens dein Arzt durch entsprechende Krankschreibungen. Kann er dir besser erklären. Ein BEM Gespräch braucht man hierfür nicht zwingend.

  • Möglicherweise gibt's bei euch Regelungen/Dienstvereinbarungen fürs BEM, die ich nicht kenne.

    In aller Regel reicht ein Attest des behandelnden Arztes aus.

    Ob du zum Amtsarzt muss, liegt im Ermessen des Dienstherrn.

    Aber vor allem: Gute Besserung und Gesundheit !

  • bei mir ging die Eingliederung auch ohne Attest nach einem Dienstgespräch (2 - 3 - 4 - 6)

    Der Beamte ist während des BEM auch nicht krank (zumindest in Sachsen), sondern gesund - daher braucht es kein Attest. Der Beschäftigte hingegen ist krank. Nicht ganz unwichtig für die Frage, gibt's während des BEM Urlaub oder nicht.

  • Nicht durcheinander bringen: BEM ist nicht Wiedereingliederung! Ein BEM-Verfahren ist jedem Mitarbeiter anzubieten, der mindestens 6 Wochen krank war - das geht also auch, wenn man 6 x 1 Woche gefehlt hat - die Wiedereingliederung wird nur nach einer Langzeiterkrankung gemacht. Soweit ich weiß, wird das i.d.R. nur mit Attest gemacht, weil der Arzt natürlich sagen muss, ob der Gesundheitszustand 2, 4, oder 6 Stunden pro Tag zulässt und über welchen Zeitraum sich das zu erstrecken hat. Das kann die Behördenleitung natürlich nicht beurteilen, weil die wohl eher selten medizinische Fachkenntnisse hat. Und ja, während der Wiedereingliederung gilt man noch als krank.

  • Nicht durcheinander bringen: BEM ist nicht Wiedereingliederung! Ein BEM-Verfahren ist jedem Mitarbeiter anzubieten, der mindestens 6 Wochen krank war - das geht also auch, wenn man 6 x 1 Woche gefehlt hat - die Wiedereingliederung wird nur nach einer Langzeiterkrankung gemacht. Soweit ich weiß, wird das i.d.R. nur mit Attest gemacht, weil der Arzt natürlich sagen muss, ob der Gesundheitszustand 2, 4, oder 6 Stunden pro Tag zulässt und über welchen Zeitraum sich das zu erstrecken hat. Das kann die Behördenleitung natürlich nicht beurteilen, weil die wohl eher selten medizinische Fachkenntnisse hat. Und ja, während der Wiedereingliederung gilt man noch als krank.

    Grundsätzlich richtig. Aber ein Beamter gilt bei Wiedereingliederung als "Gesund", die Wiedereingliederung als sogenannte Diensterleichterung. Nur Angestellte gelten weiterhin als "Krank" und beziehen dann regelmäßig weiter Krankengeld.

    Für die Wiedereingliederung bekommt man vom Arzt eine extra "Wiedereingliederungschreibung", quasi ein erweiteter gelber Schein in dem genau aufgelistet wird wieviel Stunden an wievielen Tagen man arbeiten darf/muss und auch welche Tätigkeiten absolut nicht ausgeführt werden dürfen. Der gute Vorgesetzte hält sich da auch dran.

    BEM läuft zusätzlich dazu bzw. auch alleine bei erfüllter Krankheitsquote. Sollte auch von jedem Langzeit- bzw. Oft-Erkrankten, der dauerhaft Einschränkungen usw. hat genutzt werden. Das läuft normalerweise als dokumentiertes Gespräch zwischen dem Erkrankten (er darf auch Vertrauenspersonen mitbringen) und der Behörde (die sollte eine Reihe von Ansprechpartnern anbieten, welche vom Betroffenen frei gewählt werden können). Dort können dann bestimmte Arbeitserleichterungen/benötigte Hilfsmlittel besprochen werden. Ein Stück Offenheit schadet hier nicht. Wie weit du dich öffnen wilst entscheidest du allein.

    Wir haben hier zum Beispiel bei bestimmten Erkrankungen die (auch temporäre) Umsetzung auf sogenannten Schonarbeitsplätzen vereinbart oder eine strurkturierte Woche mit bestimmten Tätigkeiten an festen Tagen abgesprochen usw.

    Ob du zur Wiedereingliederung noch zum Amtsarzt musst, entscheidet dann deine Dienststelle. Wenn sie Zweifel am Wiedereingliederungsplan hat (zu schnell, zu langsam, völlige Wiederherstellung wird nicht gesehen oder was auch immer) kann sie dich jederzeit amtsärtzlich überprüfen lassen, inwieweit du tatsächlich dienstfähig bist oder nur teilweise oder gar nicht. Das geht übrigens auch bereits während der Erkrankung vor oder auch nach der Wiedereingliederung, um z.B eine Einschätzung der Erkrankungsdauer zu bekommen bzw. ob eine Heilung innerhalb einer bestimmten Zeit (meist 24 Monate) zu erwarten ist. Das darf der Dienstherr um bestimmte Maßnahmen einzuleiten; wie Verrentung (auch auf Zeit) oder in bestimmten Fällen auch Entlassung (im öffentlichen Dienst nicht so einfach), oder einfach Umsetzung/Versetzung in andere Bereiche, weil die alte Tätigkeit nicht mehr ausgeführt werden kann.

    Also keine Bange, BEM und Wiedereingliederung sollen dir und deiner Dienststelle helfen, dich wieder voll auf Vordermann zu bringen und die größtmögliche Leistungsfähigkeit zum Nutzen beider wieder herzustellen.

    Ansonsten erstmal: Gute Besserung


  • Grundsätzlich richtig. Aber ein Beamter gilt bei Wiedereingliederung als "Gesund", die Wiedereingliederung als sogenannte Diensterleichterung. Nur Angestellte gelten weiterhin als "Krank" und beziehen dann regelmäßig weiter Krankengeld.

    Sieh an, wieder was gelernt! Aber bräuchte man dann nicht bei der Wiedereingliederung eines Beamten eine Extra-Regelung wegen der ja weiterlaufenden Vertretung? Vertreten wird ja eigentlich nur bei Urlaub oder Krankheit, wenn der Kollege aber wieder gesund ist... Was wäre denn dann die Grundlage dafür, dass die Kollegen seine Akten weiter bearbeiten, bis er wieder bei 100% ist? :gruebel:

  • Das ist keine Frage der Vertretung sondern m.E. der Geschäftsverteilung. Es müsste dann eine der Wiedereingliederung angepasste Geschäftsverteilung geben.

    Lasst ja die Kinder viel lachen, sonst werden sie böse im Alter. Kinder, die viel lachen, kämpfen auf der Seite der Engel.
    Hrabanus Maurus


    Nach manchen Gesprächen mit einem Menschen hat man das Verlangen, eine Katze zu streicheln, einem Affen zuzunicken oder vor einem Elefanten den Hut zu ziehen.
    Maxim Gorki



  • Hm, jedes mal offiziell die Geschäftsverteilung zu ändern, wenn jemand Wiedereingliederung macht, erscheint mir jetzt etwas aufwendig, schließlich wird die veröffentlich und so. Solche Probleme hätte man bei einer weiterlaufenden Krankschreibung halt nicht, weil dann ja die festgeschriebene Vertretungsregelung greift. Mir ist halt nix bekannt, wie das dann - formal ganz korrekt - gemacht werden müsste, wenn ein Beamter wieder eingegliedert wird. Bisher bin ich davon ausgegangen, dass auch wir Beamte noch krank sind, da hat sich diese Frage nicht gestellt, aber Traumtänzer hat mich da ja eines Besseren belehrt. ;)

  • Ich glaube nicht, dass der Aufwand der Änderung der Geschäftsverteilung ein Argument ist. Schließlich wird bei längerer Erkrankung eines Richters durch das Präsidium ja auch die Überlastung seines Referats festgestellt und dann die richterliche Geschäftsverteilung entsprechend angepasst (jedenfalls an funktionierenden Gerichten). Und das wird ja auch entsprechend veröffentlicht.

    Mit freundlichen Grüßen
    AndreasH


  • Grundsätzlich richtig. Aber ein Beamter gilt bei Wiedereingliederung als "Gesund", die Wiedereingliederung als sogenannte Diensterleichterung. Nur Angestellte gelten weiterhin als "Krank" und beziehen dann regelmäßig weiter Krankengeld.

    Sieh an, wieder was gelernt! Aber bräuchte man dann nicht bei der Wiedereingliederung eines Beamten eine Extra-Regelung wegen der ja weiterlaufenden Vertretung? Vertreten wird ja eigentlich nur bei Urlaub oder Krankheit, wenn der Kollege aber wieder gesund ist... Was wäre denn dann die Grundlage dafür, dass die Kollegen seine Akten weiter bearbeiten, bis er wieder bei 100% ist? :gruebel:

    Wird hier abteilungsintern im Wege der Vertretung geregelt. Der Kollege ist nur für 4 Stunden zur Dienstleistung verpflichtet - und darf auch gar nicht mehr machen am Tag - so dass der Rest vertreten werden sollte (muss).
    Und - BEM ist ein Angebot - muss man nicht annehmen. Hier ist es bislang erst zu einem wirklichen BEM gekommen, bei einer Vielzahl von möglichen Kandidaten, die eben die 6 Wochen im Jahr "vollgemacht" haben.

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