Hallo zusammen,
ein Deutscher ist 2001 in Österreich verstorben.
Nun (also nach 16 Jahren!) bekommen wir von einem österreichischen Bezirksgericht einen Beschluss in einer "Verlassenschaftssache".
Vorstücke haben wir hier nicht.
Wie würdet ihr damit verfahren? Hatte das evtl. schon einmal jemand - ist das eine reine Mitteilung wie hier z.B. MIZI?
Jemand Ideen?
DANKE!