Deutscher stirbt in Österreich - altes Recht

  • Hallo zusammen,
    ein Deutscher ist 2001 in Österreich verstorben.
    Nun (also nach 16 Jahren!) bekommen wir von einem österreichischen Bezirksgericht einen Beschluss in einer "Verlassenschaftssache".
    Vorstücke haben wir hier nicht.

    Wie würdet ihr damit verfahren? Hatte das evtl. schon einmal jemand - ist das eine reine Mitteilung wie hier z.B. MIZI?

    Jemand Ideen?

    DANKE!

  • Was steht denn in dem Beschluss?


    Da es ein österreichischer Beschluß ist, an dem 16 Jahre geschrieben wurde, ist Tessi vermutlich noch nicht am Ende der Begrüßungsformel (auf Seite 48) angekommen. :teufel:

    "Allen ist alles egal, außer der Handyvertrag" - Kraftklub

  • ;)
    Es handelt sich um einen Beschluss in einem "Verlassenschaftsverfahren", wonach der Nachlass einer Person XY "an Zahlung Statt" überlassen wurde...

  • Ich würde eher sagen, dass xy ein Nachlassgläubiger war.

    Bist du zuständiges Nachlassgericht?
    Hast du einen Erben?
    Wenn ja: Kopie an den Erben. Weglegen.
    Wenn nein: ggf. Fisklerbrecht feststellen und Kopie n den Fiskus. Weglegen.

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