Rücktritt vom Erbvertrag Nachweis in welcher Form

  • Hallo an alle, ich habe folgendes Problem: Durch das Nachlassgericht wurde mir ein Antrag auf Grundbuchberichtigung auf die Erben vorgelegt. In den Nachlassakten befindet sich u. a. ein Erbvertrag des Erblassers mit dessen (vorverstorbener) Ehefrau, in welchem sie sich gegenseitig und das einzige Kind als Schlusserbin einsetzen. Außerdem behalten sie sich das Recht vor, von dem Erbvertrag durch einseitige Erklärung zurückzutreten. Hierzu heißt es: "Uns ist bekannt, dass der Rücktritt zu Lebzeiten des anderen Vertragspartners nur durch eine notariell beurkundete Erklärung erfolgen kann, die dem anderen Vertragsteil in Ausfertigung nach den Vorschriften der ZPO zuzustellen ist, und zwar unter Ausschluss einer Ersatzzustellung". Danach folgt tatsächlich ein notariell beurkundeter Rücktritt vom Erbvertrag. Als Zustellnachweis liegt eine von der Ehefrau unterzeichnete (jedoch nicht beglaubigte) Erklärung bei, dass diese eine Ausfertigung der Rücktrittsurkunde erhalten hat, das gleiche auch noch durch eine Generalbevollmächtigte der Erblasserin. Eine Zustellurkunde der Post gibt es nicht. Danach folgen noch ein paar notarielle Testamente durch den Erblasser, in dem letzten ausschlaggebenden sind andere Erben als das Kind eingesetzt. Nun meine Frage: Brauche ich hier einen Erbschein? Meiner Meinung nach müsste mir die Zustellung in Form des § 29 GBO nachgewiesen werden.

  • Du hast keine Kette von beglaubigten Unterlagen für die Grundbuchberichtigung. Daher würde ich auch einen Erbschein verlangen.

    An die Mods: Die Überschrift sollte dringend geändert werden, da es keine Erbvertragsrücknahme sondern ein Rücktritt vom Erbvertrag ist!

  • Danke für die Antworten, dann werde ich mal zwischenverfügen. Dass die Überschrift geändert werden müsste, stimmt, sorry:oops:, bin wohl urlaubsreif!

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