Hallo,
ich habe folgendes Problem: Gläubiger eines Grundpfandrechts ist eine Stiftung mit Sitz in Liechtenstein. Vorgelegt wurde die Löschungsbewilligung unterzeichnet von zwei Mitgliedern des Stiftungsrates. Die Unterschriften wurden durch das Fürstliche Landgericht beglaubigt und sind mit Apostille versehen. Nun brauche ich aber ja noch einen Vertretungsnachweis hinsichtlich der Mitglieder des Stiftungsrates.
Ist es richtig, dass der Nachweis durch einen Registerauszug/Bescheinigung des Amtes für Justiz, Fürstentum Liechtenstein als Stiftungsaufsichtsbehörde zu führen ist? Oder gibt es daneben noch ein öffentliches (Handels-)Register, bei welchem in Liechtenstein die Stiftungen eingetragen werden? Meine Recherche im Internet und im Forum war leider nicht eindeutig. Kann mir jemand helfen?
Danke!