Keine Erben - aber Geldbeutel im Tresor

  • Hallo,
    vom Krankenhaus, in dem der Erblasser verstarb, haben wir einen Geldbeutel und diverse Versicherungskarten und Perso erhalten. Dies haben wir bei uns erst mal für die Erben in den Tresor gelegt.
    Jetzt haben alle Erben ausgeschlagen wegen Überschuldung.
    Was machen wir jetzt mit dem Geldbeutel?
    Vielen Dank für Eure Hilfe

  • Es wird ja nicht nur beim Geldbeutel bleiben, das ist ja erst der Anfang. Der wird ja nicht im Krankenhaus nicht seinen ständigen Wohnsitz gehabt haben. Der (klingt komisch) wird Wohnraum, Versicherung, Konto etc. besessen haben.

    Da darf man schon mal aktiv werden in der Nachlasssicherung.

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  • Hallo,
    vom Krankenhaus, in dem der Erblasser verstarb, haben wir einen Geldbeutel und diverse Versicherungskarten und Perso erhalten. Dies haben wir bei uns erst mal für die Erben in den Tresor gelegt.
    Jetzt haben alle Erben ausgeschlagen wegen Überschuldung.
    Was machen wir jetzt mit dem Geldbeutel?
    Vielen Dank für Eure Hilfe

    Geld hinterlegen. Versicherungskarten, Perso und leeren Geldbeutel mit Beschluss der Vernichtung zuführen. Akte schließen und warten.

  • Wenn ich vernichte, vernichte ich ohne Beschluss, mache nur einen Vermerk ("Folgende offensichtlich wertlose Gegenstände wurden vernichtet: ..."). Beim Bargeld kommt es darauf an, wieviel. Entweder wie Astaroth verfahren oder, wenn das zu aufwendig ist oder wenn es z.B. nur 50 € sind, hinterlegen.

  • nein, sonst gab`s nur eine vermüllte Wohnung, die bereits aufgelöst ist und keinerlei Einkünfte (außer Sozialhilfe).

    Und wer hat die Wohnung aufgelöst?

    Bis jetzt kann ich dem Sachverhalt entnehmen, dass sich in dem Geldbeutel auch tatsächlich Geld befand. Er kann diesbezüglich auch leer gewesen sein. Wenn Geld enthalten war, fragt sich, wieviel es war. Denn wir sprechen hier wohl über eine gebührenpflichtige Nachlasssicherungsmaßnahme und dann kann man das Geld ggf. auch zur Begleichung der Gebührenschuld bei der Gerichtskasse einzahlen.

    Im Übrigen wird wertloses Zeugs aktenkundig vernichtet.

  • Denn wir sprechen hier wohl über eine gebührenpflichtige Nachlasssicherungsmaßnahme und dann kann man das Geld ggf. auch zur Begleichung der Gebührenschuld bei der Gerichtskasse einzahlen.

    Für eine Kostenschuld fehlt es an einem Kostenschuldner.

  • Einen Personalausweis würde ich wegen § 4 Abs. 2 PAuswG dem Einwohnermeldeamt zuleiten.

    Auch sonstige Karten würde ich an die Ausgeber zurücksenden. Sonst laufen dort womöglich noch Beitrags-/Mitgliedschaftskonten weiter und werden irgendwann vielleicht sogar überflüssige Kosten für Beitreibungsversuche produziert.

  • Denn wir sprechen hier wohl über eine gebührenpflichtige Nachlasssicherungsmaßnahme und dann kann man das Geld ggf. auch zur Begleichung der Gebührenschuld bei der Gerichtskasse einzahlen.

    Für eine Kostenschuld fehlt es an einem Kostenschuldner.

    Kostenschuldner sind natürlich die Erben, wer immer es auch sei. Im Übrigen ist das Entstehen eines Gebührentatbestandes nicht davon abhängig, ob ein Kostenschuldner bekannt ist. Dies kann allenfalls dazu führen, die Gebühr nicht zu erheben.

  • Einen Personalausweis würde ich wegen § 4 Abs. 2 PAuswG dem Einwohnermeldeamt zuleiten.
    ...

    Habe mal in einer ähnlichen Sache mit den zuständigen Stellen wegen Führerschein und Perso telefoniert. Dort war die Aussage, dass sie auch nichts anderes machen, als die Dinger zu entwerten. Falls dort nichts eingeht, passiert auch nichts weiter, d.h. da wartet keiner auf einen Führerschein oder Ausweis, falls jemand stirbt. Insofern nimmt man die Papiere zwar an, ist aber nicht unbedingt scharf darauf.
    Deshalb kann man m.E. auch selber vernichten; man spart sich Kosten/Aufwand für die Verschickerei und die anderen Ämter haben auch keinen Aufwand.

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