Hallo,
ich hab da mal ne Frage. Wenn bei euch in dem Formular für die Pfändung wegen einer Unterhaltsforderung
sowohl Unterhalt als auch festgesetzte Kosten aus einem KFB ( Seite 4 des Formulars unten ) geltend gemacht werden-
wie bringt ihr dann zum Ausdruck, dass wegen der festgesetzten Kosten nur die Pfändung nach § 850 c ZPO stattfindet.
Denn so viel ich weiß sind ja nur die Vollstreckungskosten nach § 788 ZPO bevorrechtigt, nicht aber die festgesetzten Kosten.
Oder?
Vielen lieben Dank schon mal