Unterhaltszahlung an den Betreuer

  • Hallo,

    ich habe folgenden Sachverhalt vorliegen:

    Der Ehemann lebt im Heim und wird von seiner Ehefrau betreut.

    Nach Abzug der Heimkosten hat er ein Rentenguthaben von ca. 400,00 €. Die Ehefrau hat nur eine kleine Rente, mit der sie all ihre Ausgaben bestreitet.

    Sie fragt nun an, ob sie diese 400,00 € für sich verwenden kann. (Anschaffungen, Bekleidung, Urlaub, Reparaturen, Zahnbehandlungen)

    Da der Ehemann der Ehefrau zu Unterhalt verpflichtet ist, hätte ich keine Bedenken dagegen, dass die Ehefrau den Betrag für ihre Ausgaben nutzt.

    Müsste dann ein Ergänzungsbetreuer bestellt werden und eine entsprechende Vereinbarung getroffen werden?

  • Sei mir bitte nicht böse, aber ich kann nicht verstehen, wie man diese Frage einstellen kann. Du weißt selbst, dass man es muss, weil ein Vertretungsausschluss vorliegt.

  • Vielleicht war die Frage ja deshalb auch im Konjunktiv gestellt?;)

    Beginne den Tag mit einem Lächeln. Dann hast Du es hinter Dir. (Nico Semsrott)

    "Das Beste an der DDR war der Traum, den wir von ihr hatten." Herrmann Kant in einem Fernsehinterview

  • Bis zur Ergänzung in #5 hatte ich nach der SV-Darstellung angenommen, diese Vorfrage wäre geklärt...

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  • Dann leg ich die Akte jetzt dem Richter vor mit der Bitte um Bestellung eines Ergänzungsbetreuers.

    Der Ergänzungsbetreuer müsste dann klären, inwieweit die Ehefrau einen Unterhaltsanspruch hat.

    Wird das in der Praxis tatsächlich so gehandhabt?

  • [Ironie]
    Klar ist es eine Schenkung.

    Frauen haben still zuhause zu sitzen, und wenn mal ein Krümchen für sie abfällt, haben sie für diese Wohltat - auf die wie gesagt keinerlei Anspruch besteht - auf Knien zu danken.
    Wofür gib es sonst § 530 BGB?!

    "Ansprüche" werden heute viel zu viele gestellt #feminazis #wokämenwirdahinwenndasjedetäte

    Außerdem sind Gerichts- und Betreuungskosten vorrangig, soll die Alte Grundsicherung beantragen.
    [/Ironie]

    Ja, der Richter soll mal Prüfen. Ich kann Dir aber glaube ich jetzt schon sagen was rauskommt.

    Und ja, in der Praxis wird das so gehandhabt. Und dann sitzt die ganze Sippschaft innerhalb der nächsten 8 Wochen beim Notar oder der Betreuungsbehörde, um Vollachten zu unterschreiben "damit es uns nicht so geht wie Tante Christel".

    :aufgeb:

    "Allen ist alles egal, außer der Handyvertrag" - Kraftklub

  • Ich denke, ein Ergänzungsbetreuer muss bestellt werden.

    Dieser prüft dann zuerst evtl. Unterhaltsansprüche.

    Bleibt nach Abzug des Unterhalts dem Betroffenen noch ein Restbetrag kann der Ergänzungsbetreuer mit der Ehefrau einen "Pflege-"Vertrag schließen (alles, was das heim aufgrund Heimvertrag nicht leistet) und hierauf eine Zahlung vereinbaren.

    Bleibt dann immer noch etwas von den € 400,00 wären wir dann bei der Möglichkeit einer Schenkung.

    Einen Genehmigungstatbestand sehe ich eigentlich eher nicht.

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