alte Forderung von vor der Inso will danach noch Geld

  • Hallo zusammen,

    ich wusste nicht, wie ich das in eine passende Überschrift zusammen fassen sollte.

    Folgender Sachverhalt. Eine Forderung aus dem Jahr 1979 wurde vom Drittschuldner im Jahr 2015/2016 bedient, da keine Abwehrklage wegen Verjährung eingereicht wurde. Mitte 2016 begann die Insolvenz. Diese wurde jetzt bereits beendet, da laut Insolvenzverwalter keine gültigen Forderungen eingereicht wurden. Die Forderung, die der Drittschuldner bedient hatte wurde nicht anerkannt weil sie zu alt ist. Jetzt nach dem Ende der Insolvenz will die Gläubigerin vom Drittschuldner weiter bedient werden, da die Forderung noch besteht in ihren Augen.

    Ich bin der Meinung, dass die Forderung vor der Insolvenz bestanden hat (irgendwann) und somit nach Abschluss des Verfahrens keine weiteren Zahlungen erfolgen können.
    Meine Vorgesetzte ist der Meinung wenn die Forderung weder wegen Verjährung mit Klage abgewiesen wurde, noch die Gläubigerin eine Insolvenzgläubigerin war, dann können wir weiter zahlen. Insolvenzgläubigerin kann sie ja nicht gewesen sein, da der Verwalter die Forderung nicht anerkannt hat.

    Was sagt ihr und habt ihr ein paar hübsche Paragraphen für mich?

    Viele Grüße
    Dritti

  • a) Mit Aufhebung des Insolvenzverfahrens fällt das Vollstreckungsverbot für Insolvenzgläubiger wieder weg und sie können auch wieder vollstrecken.

    b) Soweit der Schuldner Restschuldbefreiung beantragt hat, hindert § 294 InsO die Vollstreckung durch InsO-Gl.

    c) Wird/wurde dem Schuldner Restschuldbefreiung erteilt, muss er sich gegen die Vollstreckung durch InsO-Gl- wehren, BGH, Beschluss vom 25. September 2008 - IX ZB 205/06

    zu b) und c): Schuldner muss sich kümmern, anderenfalls muss der DS zu Pfändung beachten!

    Zum InsO-Gl.: § 38 InsO; auf die Anmeldung oder Feststellung einer Forderung kommt es nicht an.

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