Hallo!
Welches Rechtsmittel ist gegen die Abhilfeentscheidung eines KFB möglich?
Vielen Dank!
Hallo!
Welches Rechtsmittel ist gegen die Abhilfeentscheidung eines KFB möglich?
Vielen Dank!
Die Abhilfeentscheidung ist m.E. eine geänderte Festsetzung, gegen die dann wieder Erinnerung möglich ist - so zur Vergütungsfestsetzung Burhoff/Volpert, RVG, Teil A Rn. 1676.
Da kann man ja theoretisch in eine Endlosschleife kommen. Ob das sinnhaft ist...
Da kann man ja theoretisch in eine Endlosschleife kommen. Ob das sinnhaft ist...
Nein, das passiert nicht. Es geht um die Fälle, in denen eine Partei zum erste Mal - nämlich durch die Abhilfe - beschwert ist. Dagegen darf sie sich wehren. Habe ich erst letztens selbst erlebt.;):D
Da kann man ja theoretisch in eine Endlosschleife kommen. Ob das sinnhaft ist...
Nein, das passiert nicht. Es geht um die Fälle, in denen eine Partei zum erste Mal - nämlich durch die Abhilfe - beschwert ist. Dagegen darf sie sich wehren. Habe ich erst letztens selbst erlebt.;):D
Die erwähnte Endlossschleife kann aber dann durchaus eintreten.
Partei beschwert sich wegen der Abhilfe, dann bestehen zwei Möglichkeiten:
a) Abhilfe mit der Folge der Beschwerde dagegen durch den Beschwerdeführer oder
b) Nichtabhilfe mit der Folge, dass sich die Partei dagegen wieder beschwert
Wie kommst du aus dieser Nummer raus?
Im Fall b) erfolgt die Vorlage ans Beschwerdegericht. Da ist dann Aus die Maus.
Alles anzeigenDa kann man ja theoretisch in eine Endlosschleife kommen. Ob das sinnhaft ist...
Nein, das passiert nicht. Es geht um die Fälle, in denen eine Partei zum erste Mal - nämlich durch die Abhilfe - beschwert ist. Dagegen darf sie sich wehren. Habe ich erst letztens selbst erlebt.;):D
Die erwähnte Endlossschleife kann aber dann durchaus eintreten.
Partei beschwert sich wegen der Abhilfe, dann bestehen zwei Möglichkeiten:
a) Abhilfe mit der Folge der Beschwerde dagegen durch den Beschwerdeführer oder
b) Nichtabhilfe mit der Folge, dass sich die Partei dagegen wieder beschwert
Wie kommst du aus dieser Nummer raus?
Irgendwann sollte der Entscheider auch mal eine Lösung finden, an der er selbst festhält *. Und dann endet das Ping-Pong-Spiel, denn dann hilft er nicht mehr ab und legt vor.
* Einmal seine Meinung ändern, ist völlig Ok. Zweimal lässt auf einen Mangel an sorgfältiger Vorbereitung und Prüfung der ersten Meinungsänderung schließen. Ab Dreimal ist die Sache nur noch lächerlich.
Mit freundlichen Grüßen
AndreasH
Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!