Vollstreckbarer Tabellenauszug im erneuten Insolvenzverfahren

  • Hallo,

    ich danke für die Aufnahme in dieses Forum.
    Ich habe folgenden Fall, das Insolvenzverfahren wurde nach § 207 InsO eingestellt, da der Schuldner vergessen hat den Antzrag auf RSB zustellen. Daraus haben wir nun einen vollstreckbaren Tabellenauszug. Für den Fall das der Schuldner nun ein erneutes Insolvenzverfahren anstrebt, sind dann diese Forderungen davon ausgenommen oder würden Sie im Falle einer RSB auch nicht mehr durchsetzbar sein?

  • Ein neues Verfahren würde alle Verbindlichkeiten erfassen, die bis zu dessen Eröffnung begründet waren, also auch diese Altforderungen.

    Ob Deine Ansprüche unter die RSB fallen, musst Du Dir unter Anwendung des § 302 InsO n.F. selbst beantworten.

    [SIGPIC] [/SIGPIC] Vertrauue miiir (Kaa: Das Dschungelbuch, 4. Akt, 3. Szene)

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