Hallo,
ich danke für die Aufnahme in dieses Forum.
Ich habe folgenden Fall, das Insolvenzverfahren wurde nach § 207 InsO eingestellt, da der Schuldner vergessen hat den Antzrag auf RSB zustellen. Daraus haben wir nun einen vollstreckbaren Tabellenauszug. Für den Fall das der Schuldner nun ein erneutes Insolvenzverfahren anstrebt, sind dann diese Forderungen davon ausgenommen oder würden Sie im Falle einer RSB auch nicht mehr durchsetzbar sein?