Ich habe folgenden Fall: Eine Betreute wurde mit Hilfe der Polizei ins BKH eingeliefert. Vor der Einlieferung bat sie noch darum, daß sich jemand um ihre Katze kümmert.
Die Betreuerin meinte, dafür sei sie nicht zuständig, übergab der Polizei den Wohnungsschlüssel und wies diese an, sich um das Tier zu kümmern. Die Polizei, deren Aufgabe so etwas ganz bestimmt nicht ist, nahm den Schlüssel an sich und übergab ihn dem Cousin der Betreuten, der nur ein paar Straßen weiter wohnt, damit er die Katze füttert.
Die Polizisten waren nun heute bei mir und wollten eine rechtsverbindliche Auskunft, wie in diesem Fall denn nun zukünftig gehandelt werden soll und ob die Betreuerin sich wirklich weigern darf, ein Tier zu versorgen bzw. dafür Sorge zu tragen, daß sich jemand darum kümmert.
Die Betreuerin hat u.a. auch den Wirkungskreis "Vermögenssorge", worunter m.E. eine Katze oder ein Haustier generell doch fallen müsste.
Hatte jemand schon so einen Fall oder kann mir hilfreichen Tipps geben?
Vielen Dank im Voraus,
Barbara