Wer muss sich um ein Tier des Betreuten kümmern?

  • Ich habe folgenden Fall: Eine Betreute wurde mit Hilfe der Polizei ins BKH eingeliefert. Vor der Einlieferung bat sie noch darum, daß sich jemand um ihre Katze kümmert.
    Die Betreuerin meinte, dafür sei sie nicht zuständig, übergab der Polizei den Wohnungsschlüssel und wies diese an, sich um das Tier zu kümmern. Die Polizei, deren Aufgabe so etwas ganz bestimmt nicht ist, nahm den Schlüssel an sich und übergab ihn dem Cousin der Betreuten, der nur ein paar Straßen weiter wohnt, damit er die Katze füttert.
    Die Polizisten waren nun heute bei mir und wollten eine rechtsverbindliche Auskunft, wie in diesem Fall denn nun zukünftig gehandelt werden soll und ob die Betreuerin sich wirklich weigern darf, ein Tier zu versorgen bzw. dafür Sorge zu tragen, daß sich jemand darum kümmert.
    Die Betreuerin hat u.a. auch den Wirkungskreis "Vermögenssorge", worunter m.E. eine Katze oder ein Haustier generell doch fallen müsste.
    Hatte jemand schon so einen Fall oder kann mir hilfreichen Tipps geben?

    Vielen Dank im Voraus,

    Barbara

  • In den wenigen mir bekannt gewordenen Fällen haben sich die Betreuer immer darum gekümmert, daß das Tier versorgt wird. Entweder im Bekanntenkreis oder im Tierheim. Eine derartige Verweigerungshaltung habe ich noch nie erlebt.

    Beginne den Tag mit einem Lächeln. Dann hast Du es hinter Dir. (Nico Semsrott)

    "Das Beste an der DDR war der Traum, den wir von ihr hatten." Herrmann Kant in einem Fernsehinterview

    1. Notgeschäftsführung nach § 1698b BGB
    2. In der Praxis handelt es sich bei der Notgeschäftsführung um das Einlegen von Rechtsmitteln, Entgegennahme von Zahlungen,8 Veranlassen dringender Reparaturen, Beseitigen von Gefahrenquellen in leer stehenden Häusern oder Wohnungen sowie das Unterbringen von nicht versorgten Haustieren.9 Meist wird man die jeweilige Tätigkeit vom Aufgabenkreis her der Vermögenssorge, ggf. den Wohnungsangelegenheiten, zuordnen können.


    gefunden in BT Brax 2016, 96-101, Aufsatz H. Deinert.

    Dabei geht es zwar um Handlungen, die nach dem Tod des Betroffenen erfolgen müssen, aber ich denke, dass man dies hier anwenden kann.

  • Wie Catrina: Die Betreuerin sollte sich um die Unterbringung des Tieres kümmern. Selbst versorgen muss sie es selbstverständlich nicht. Im Zweifel reicht, denke ich, die Sicherstellung des Transportes ins nächste Tierheim.

    * Was schert´s die Eiche, wenn das Schwein sich an ihr reibt! *

  • Ich hatte solch einen Fall bis jetzt 2 Mal in 20 Jahren. Jeweils nen Hund.

    Es war gar kein Problem die Abholung und Versorgung durch das örtliche Tierheim zu organisieren.

    Das Tierheim hat ne Rechnung an die zu betreunde Person ausgestellt die dann, je nach Situation, bezahlt werden konnte oder eben nicht. Kommt eben drauf an ob eine langfristige Unterbringung in eine Einrichtung notwendig wurde oder nicht. Dem Tierheim gegenüber habe ich natürlich mit offenen Karten gespielt und gesagt, dass Zahlungen problematisch werden können. War aber auch kein Problem.

  • Zuständig, dass dem Tier nichts passiert ist -unabhängig von einer Verpflichtung der Betreuerin zum Handeln- das Amt für öffentliche Ordnung der Kommune. Das Amt für öffentliche Ordnung wird ggf. -unter Öffnung der Wohnungstür- das Tier in das nächste Tierheim verbringen. Die Kosten des Tierheims wird das Amt für öffentliche Ordnung beim Betroffenen bzw. in dessen Vertretung bei der Betreuerin einholen.

    Die Polizei soll sich im Ausgangsfall ggf. mit dem Amt für öffentliche Ordnung kurzschließen. Das ist m.E. der richtige Weg, wenn sich die Betreuerin nicht von sich aus um die Versorgung des Tiers kümmert.

  • so ein herzloses Verhalten lässt einen ja an der Geeignetheit als Betreuer überhaupt zweifeln.

    Wobei sich die Betreuerin dann wohl m.E. schadensersatzpflichtig machen würde, wenn z.B. die Tür aufgebrochen werden muss, weil sie nicht tätig wird.

    Gut, dass wir immer so nah am Sachverhalt sind.
    Ich denke, die Fragestellerin ist nunmehr auf der richtigen Fährte - eins noch von mir: Ist ja putzig, dass die Polizei kommt und fragt, ob das mit der Schlüsselweitergabe so i. O. war - aber wenigstens hat uns die Frage den Tag versüßt.

    "Ändere die Welt, sie braucht es." Brecht

    K. Schiller: "Genossen, lasst die Tassen im Schrank"


    "Zu sagen, man müsste was sagen, ist gut. Abwägen ist gut, es wagen ist besser." Lothar Zenetti

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