Hallo,
als Gläubigerbank betreiben wir ein Zwangsversteigerungsverfahren, parallel dazu auch die Zwangsverwaltung. Nun wurde Versteigerungstermin anberaumt. Der Termin dürfte relativ unkompliziert sein.
Wegen der räumlichen Distanz von uns zum Versteigerungsgericht wollen wir uns im Versteigerungstermin durch einen örtlichen Rechtsanwalt vertreten lassen.
Bei der Suche nach einem kompetenten Anwalt dachte ich deshalb daran, den Zwangsverwalter (der ja Rechtsanwalt ist) zu beauftragen, uns im Termin zu vertreten. Es geht hauptsächlich darum, ggf. den Antrag nach § 74a (1) ZVG zu stellen, falls das Meistgebot unter 7/10 des Verkehrswert bleibt.
Ich hatte diese Fall bisher noch nicht - gibt es aus Rechtspflegersicht Bedenken, wenn wir den Zwangsverwalter mandatieren? Befangenheit oder ähnliches kann ich mir eigentlich nicht vorstellen.
Freue mich auf Antworten aus der Praxis und bedanke mich schon im Voraus.