Von mir ein klares Nein, sowohl zur ursprünglichen Frage, wie auch zur Frage von Bänker. Als langjähriger ZVG-Rpfl. würde ich dies in meiner Praxis nicht erlauben wegen Interessenkollision.
Kann ich nur zustimmen!
Egal ob man es argumentativ begründen und bejahen kann:
Es hat ein G'schmäckle;)