Hallo zusammen,
weiß evtl. jemand, ob es für Niedersachsen ein Höchstalter für die Zulassung zur Amtsanwaltsausbildung gibt?
Irgendwo hatte ich mal gefunden, dass Niedersachsen sich grundsätzlich die APOAA NRW zu eigen macht. Leider finde ich das nicht mehr.
Gilt die APOAA in Niedersachsen dann auch in vollem Umfang und Wortlaut oder gibt es hinsichtlich einzelner Punkte länderspezifische Abweichungen?
Aus der APOAA ist zu entnehmen, dass die Altersgrenze zur Zulassung bei der Erreichung des 45. Lebensjahres liegt.
Vielen Dank schon mal!