Höchstalter Amtsanwaltsausbildung Niedersachsen

  • Hallo zusammen,

    weiß evtl. jemand, ob es für Niedersachsen ein Höchstalter für die Zulassung zur Amtsanwaltsausbildung gibt?
    Irgendwo hatte ich mal gefunden, dass Niedersachsen sich grundsätzlich die APOAA NRW zu eigen macht. Leider finde ich das nicht mehr.
    Gilt die APOAA in Niedersachsen dann auch in vollem Umfang und Wortlaut oder gibt es hinsichtlich einzelner Punkte länderspezifische Abweichungen?
    Aus der APOAA ist zu entnehmen, dass die Altersgrenze zur Zulassung bei der Erreichung des 45. Lebensjahres liegt.

    Vielen Dank schon mal!

    Der Weg ist das Ziel.

    Da wird auch Zweifel sein

    es wird viel Zaudern sein
    da wird Unglaube sein
    wie alle einsam und allein

    (Das Ich, "Destillat")

  • Kann sein, muss aber nicht. Diskriminierung liegt m.W. nur vor, wenn es keine Rechtfertigung für die Altersgrenze gibt. Bei der Amtsanwaltsausbildung investiert der Dienstherr in den Mitarbeiter, indem er ihn bei Fortzahlung der Besoldung für 1,5 Jahre für die Ausbildung freistellt. Mir scheint eine Amortisationsphase von rd. 20 Jahren zwar auch ein wenig lang, aber ich würde nicht ausschließen, dass die Gerichte das für eine noch vertretbare Zeitspanne halten.

  • Hm, ja, den Gedanken mit der Alterdiskriminierung hatte ich auch schon.
    Würde ich aber aus ähnlichen Gründen, wie SiGI sie beschrieben hat, nicht drauf bauen wollen.
    Und ob ein entsprechender Hinweis in der Bewerbung so gut ankäme?
    Obwohl es dann ja letztlich egal ist, aus welchem Grund man nicht genommen wird.

    Danke Euch jedenfalls.

    Der Weg ist das Ziel.

    Da wird auch Zweifel sein

    es wird viel Zaudern sein
    da wird Unglaube sein
    wie alle einsam und allein

    (Das Ich, "Destillat")

  • Schon mal in der APVO-Justiz-AmtsanwD nachgeschaut? Dort finde ich beim groben Überfliegen keine Aussage zu einer Altersgrenze.

    In der SächsAPOAA wird eine Altersgrenze ausdrücklich nicht bestimmt:

    "Altersgrenzen für die Zulassung zur Amtsanwaltsausbildung werden nicht bestimmt. Altersbezogene Aspekte können im Rahmen des Zulassungsverfahrens mit Blick auf die Funktionsfähigkeit der Staatsanwaltschaften und die Wirtschaftlichkeit der Ausbildung dennoch Berücksichtigung finden."

    Auch wenn ein Beamter schnell und unbürokratisch handelt, kann eine amtliche Tätigkeit vorliegen.
    (LG Bielefeld, Urteil vom 28. Januar 2003 – 2 O 634/02 –, juris)

    Ein Narr ist viel bemüht; des Weisen ganzes Tun,
    Das zehnmal edeler, ist Lieben, Schauen, Ruhn.
    Angelus Silesius (1624 - 1677)

  • Zitat

    APVO-Justiz-AmtsanwD

    Oh, super, das ist (glaube ich) genau das, was ich schon mal hatte und dann nicht mehr wiedergefunden habe!
    Ja, da steht tatsächlich nichts von einem Höchstalter.
    Dankeschön! :daumenrau

    Der Weg ist das Ziel.

    Da wird auch Zweifel sein

    es wird viel Zaudern sein
    da wird Unglaube sein
    wie alle einsam und allein

    (Das Ich, "Destillat")

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!