Restschuldbefreiung gem. § 300 Abs. 1 Nr. 2 InsO

  • Eingang.

    Was würdest Du denn sonst machen, wenn der Antrag das Datum des 31.01.1999 trägt, aber erst zum 01.07.2014 eingeht?

    RSB fünf Jahre nach Ende des Verfahrens erteilen, wenn die ZU schon vor dem 01.01.1997 bestand, Art. 107 EGInsO?


    Antrag: 24.06.2014
    Eingang: 01.07.2014

    Wer macht den so einen S**** ? Entweder will man nach den alten oder nach dem neuen Recht behandelt werden. Insbesondere, wenn man nach dem neuen recht behandelt werden will, dann setzt man sich doch der "Gefahr" nicht aus, dass die Post zu früh zugestellt wird.

    Oder war es dem Antragsteller egal ? :gruebel::gruebel:

    [SIGPIC] [/SIGPIC] Vertrauue miiir (Kaa: Das Dschungelbuch, 4. Akt, 3. Szene)


  • Antrag: 24.06.2014
    Eingang: 01.07.2014

    Wer macht den so einen S**** ? Entweder will man nach den alten oder nach dem neuen Recht behandelt werden. Insbesondere, wenn man nach dem neuen recht behandelt werden will, dann setzt man sich doch der "Gefahr" nicht aus, dass die Post zu früh zugestellt wird.

    Oder war es dem Antragsteller egal ? :gruebel::gruebel:

    Wir habe damals auch Antragsunterlagen mit Schuldnern im Juni abschließend besprochen / ausgefüllt und auf die neue Rechtslage hingewiesen.

    Du kannst davon ausgehen, dass der Antragsteller hier mit voller Absicht dafür gesorgt hat, dass der Antrag erst am 01.07.2014 bei Gericht eingeht (persönliche Abgabe / Aufgabe zur Post am 30.06.).

  • ....entscheidet das Gericht auf seinen Antrag, wenn...

    drei Jahre der Abtretungsfrist verstrichen sind und dem Insolvenzverwalter oder Treuhänder innerhalb dieses Zeitraums ein Betrag zugeflossen ist, der eine Befriedigung der Forderungen der Insolvenzgläubiger in Höhe von mindestens 35 Prozent ermöglicht...


    Also nach diesem Wortlaut bedarf es eines gesonderten Antrages und drei Jahre müssen verstrichen sein.


    Wenigstens in den WVP muss der Schuldner doch auch die Chance haben, sein volles Wohlverhalten in dem Dreijahreszeitraum unter Beweis zu stellen :teufel:.

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