Mutter-Kind-Kur, wenn das Kind gesetzlich über den Vater versichert ist (Thüringen)

  • Hallo,
    ich bin Rechtspflegerin in Thüringen. Mein Kind ist über meinen Mann gesetzlich krankenversichert und hat kindliches Asthma.
    Ich würde gerne mit ihm zur Kur fahren, habe nun aber gehört, dass es bei den privaten Krankenversicherungen keine Mutter-Kind-Kur gibt, sondern dass mein Arzt mir eine Kur verschreiben müsste und der Kinderpneumologe meinem Kind gesondert.
    Ich habe eben mit meiner Krankenversicherung telefoniert und der Mitarbeiter meinte, dass ich mir für mich selbst eine Kur verschreiben lassen müsste, dann müsste ich die Beihilfestelle um Kostenübernahme bitten und wenn die mir das "Okay" geben, müsste ich mich wieder an die Krankenkasse wenden.
    Er meinte auch, dass die Zuzahlung abhängig wäre von der Kureinrichtung.

    Kennst sich jemand mit dem Verfahrensablauf aus?
    Ich hab schon ein Attest von der gesetzlichen Krankenversicherung meines Kindes bekommen, welches ich vom Kinderpneumologe ausfüllen lassen würde.
    Muss die gesetzliche Krankenversicherung mir dann gesondert noch die Kur für mein Kind bewilligen?
    Und wie läuft das dann ab, dass ich zusammen mit meinem Kind fahren kann, also gleiche Kureinrichtung und gleicher Zeitraum?

    Vielen Dank schon mal!!

  • Was deine private Kasse dir zahlt, hängt von deinem Vertrag ab. Nur, wenn Kurleistungen versichert sind, bekommst du was von der Kasse zurück. Bei mir damals war es "nur" ein Kurtagegeld, was aber den Anteil, den die Beihilfe nicht übernommen hat, ganz gut abgedeckt hat. Du musst dich aber eben auch an deine Beihilfestelle wenden - ggf. musst du dich beim Amtsarzt vorstellen, damit der sein ok gibt. Und wichtig: wenn alles klar geht, wirst du noch Sonderurlaub beantragen müssen
    Die Kosten für dein Kind muss die gesetzliche Versicherung übernehmen. Dort wirst du also unter Vorlage des Attests einen Antrag stellen müssen. Das dürfte kein Problem sein, wenn dein Kind wirklich kurbedürftig ist. Gegebenenfalls halt Widerspruch einlegen - die meisten Anträge gehen beim 2. Mal durch.
    Die Versicherung deines Kindes müsste übrigens auch deine Kosten tragen, wenn du nur Begleitung für dein Kind bist. Dann darf es aber keine Mutter-Kind -Kur sein. Sobald auch du kuren willst, muss deine Versicherung/Beihilfe ran.

    Bei einer Mutter-Kind-Kur macht es nur Sinn, wenn ihr zusammen fahrt ;) Ich hatte mir ein Kurhaus rausgesucht, was von Beihilfestelle und KK dann abgenickt wurde. Da musst du dich halt bei beiden Stellen erkundigen, wie es laufen soll.

  • Das ist leider wirklich doof wenn Kind gesetzlich und du privat bist. Im Endeffekt ist es so, dass ihr entweder beide kurbedürftig sein müsstet um kaum eigene Kosten zu haben und dann müsste man noch schauen ob Beihilfe und gesetzl. KV sich hinsichtlich der Einrichtung koordinieren können. Wenn einer nicht kurbedürftig ist, zahlt er selbst.
    Habe das alles 2009 mal durch. Ich war kurbedürftig und das gesetzl. versicherte Kind nicht. Fürs Kind habe ich dann selbst bezahlt. Umgekehrt ist es dann halt bei dir so, dass du selbst zahlst, wenn du keine Kur brauchstt

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