Pfändung mit ausländischem Titel ohne deutsche Vollstreckbarkeitserklärung?

  • Ich hab da folgendes Problem:

    Beantragt wird eine Pfändung. Grundlage ist ein englischer Unterhaltstitel und eine Abänderung(Erhöhung) des Unterhaltes. Für den Unterhaltstitel selbst gibt es eine Vollstreckbarkeitserklärung seitens des Landgerichts. Für die Abänderung (Erhöhung) des Unterhaltes liegt nur das Schreiben selbst(mit Übersetzung) vor.

    Für die Abänderung sei keine Vollstreckbarkeitserklärung notwendig, da diese Abänderung unter Ziffer 3 folgendes enthält:

    "It is hereby certified that this maintenance order is enforceable in the United Kingdom and under the Provisions of the Maintenance Orders (Reciprocol Enforcement) Act 1972 it is enforceable in Courts within the European Union"

    übersetzt:

    hiermit wird bestätigt, dass dieser Unterhaltstitel im Vereinigten Königreich vollstreckbar ist und laut den Bestimmungen des Gesetzes von 1972 über Unterhaltsurteile (gegenseitige Vollstreckung) an den Gerichten innerhalb der Europäischen Union vollstreckbar ist.


    Meine Frage: Reicht dies wirklich aus um einen PfüB zu erlassen? :gruebel:Es erscheint mir irgendwie zu wenig, insbesondere da diese Abänderung zwar einen Stempel des County Court trägt aber keinerlei Unterschriften.

    Hilfe wäre nett, ist mein erster ausländischer Titel...

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