Vollzug Teilungserklärung § 8 WEG bei Insolvenzbeschlag

  • Hallo Zusammen!
    Ich habe da mal eine Frage ... leider weiß ich nicht, ob es ggfs. schon einen Thread zu diesem Thema gibt, somit lege ich hier einfach mal los:


    Wir haben 4 Miteigentümer zu je 1/4 Anteil, die am 24.02.2017 (Tag der Beurkundung) gemäß § 8 WEG Wohnungseigentum begründet hat (mit Vereinigung nach § 890 I BGB pp.). Am 07.03.2017 wurde die Ausfertigung der Urkunde dem zuständigen Grundbuchamt eingereicht. Es stellt sich jedoch heraus, dass am 06.03.2017 das Insolvenzverfahren bei einem der Miteigentümer eröffnet wurde.


    Meine Frage ist nun, ob das Grundbuchamt trotz Insolvenzbeschlag eintragen darf ... ich bin mir nicht sicher, da ich an sich davon ausgehe, dass eine TE nach § 8 WEG nicht unbedingt eine "Vermögensverfügung" ist.
    Kann mir hier jemand helfen?


    Vielen Dank!



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  • Im Familien- bzw. Vormundschaftsrecht wird die Teilung nach § 8 WEG unter den Begriff der Grundstücksverfügung bei § 1821 Abs. 1 Nr. 1 BGB subsumiert (vgl. z.B. hier).

    Ich würde daher auch hier die Genehmigung des Insolvenzverwalters verlangen.

    Ulf

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