Wo steht, dass ein Rechtspfleger Fristen setzen muss

  • Ich kann aus dem Ausgangsbeitrag dazu nur diesen Satz entnehmen:

    "Nach Fristablauf wird wieder vorgelegt und dann wird erinnert, manchmal mit, manchmal ohne Frist."


    Daher weiß ich nicht, wie manche darauf kommen, dass "ein Dutzend Mal" erinnert wird.

    Am hiesigen Betreuungsgericht sind Fristsetzungen üblich. Dennoch kommt es auch zu ggf. (wiederholten) Mahnungen.

  • Ich kann aus dem Ausgangsbeitrag dazu nur diesen Satz entnehmen:

    "Nach Fristablauf wird wieder vorgelegt und dann wird erinnert, manchmal mit, manchmal ohne Frist."


    Daher weiß ich nicht, wie manche darauf kommen, dass "ein Dutzend Mal" erinnert wird.

    ...

    Wenn nur einmal ohne Fristsetzung erinnert würde, wäre #1 überflüssig gewesen, deswegen komme ich darauf.

    "Just 'cos you got the power, that don't mean you got the right!" ((c) by Mr. Kilmister, passt zum Job)

    "Killed by Death" (ebenfalls (c) by Lemmy, passt eigentlich immer)

  • #1 ist überflüssig, weil man über die Arbeitsweise eines Kollegen urteilt, ohne ihn und dessen Arbeitsweise zu kennen (abgesehen vom Threadersteller). :flucht:

  • #1 ist überflüssig, weil man über die Arbeitsweise eines Kollegen urteilt, ohne ihn und dessen Arbeitsweise zu kennen (abgesehen vom Threadersteller). :flucht:


    Man kann das so sehen. Ich meine gleichwohl, dass dem aber ein halbes Totschlag-Argument innewohnt. Die Grenzen von vertretbarer Mindermeinung zur falschen Sachbehandlung, zum unkollegialen Arbeitsstil und zu für den Bürger nicht hinnehmbaren chaotischen Pensenzuständen sind nämlich je nach Fall fließend.
    Ich meine, dass man deswegen auch nicht ohne weiteres die rechtliche Diskussion losgelöst von dienstlichen oder kollegialen Fragen betrachten sollte.

    Aber wir sind uns einig: wichtig ist, vorab zu klären, ob über dasselbe und nicht aneinander vorbei diskutiert wird. Ich z. B. habe es wie gesagt wie in meinem Beitrag von 08:02 deutlich gemacht verstanden, aber eventuell habe ich da Unrecht. Das liegt vielleicht daran, dass ich einen mir bekannten Fall vor Augen hatte, bei dem jemand (wegen Arbeitsüberlastung) in Schreiben nach Außen mitgeteilt hatte, bestimmte gesetzlich mögliche Verfahrensweisen könne und werde man aktuell generell nicht durchführen.

  • Es ist immer wieder erstaunlich, woraus man alles ein Problem machen kann. :roll:
    Ich sehe es wie Jörg, Störtebecker und grisu und Ende Gelände. :cool:

  • Fast 50 Beiträge zeigen deutlich, dass Diskussionsbedarf (und sei es nur hinsichtlich der Sachverhaltsklärung) besteht und gemeinsam für Lösungen zu streiten auch nicht per se schadet, wenn wir uns bemühen, offen für die Sicht der anderen zu bleiben.

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