Hallo :),
bei mir wurde ein Pfändungs- und Überweisungsbeschluss beantragt und gleichzeitig die Zusammenrechnung einer Rente mit Arbeitseinkommen.
Der Rententräger und der Arbeitgeber sind auch Drittschuldner. Gleichzeitig wurde gesondert ( also nicht im Formular ) der Antrag gestellt, dass mit einer weiteren Rente
zusammenzurechnen ist, die bereits durch Beschluss eines anderen Gerichts gepfändet worden ist.
Ich habe jetzt das Problem, ob ich den Zusammenrechnungsantrag mit der Leistung, die bereits durch das andere Gericht gepfändet wurde als
nachträglichen Antrag werten soll, wobei ich dann ja nicht zuständig wäre oder als gleichzeitigen Antrag zur Zusammenrechnung aller 3 Einkommen.
Dann müsste ich ja auch bestimmen, dass zuerst der unpfändbare Grundbetrag aus dem Einkommen bei ..., dann aus dem Einkommen bei ...und erst dann aus
dem Einkommen bei ...zu entnehmen ist.
Mein PfüB wird dem "Nicht- Drittschuldner" nicht zugestellt, sodass ich nicht weiß wie der Kenntnis davon erlangen soll. Zudem höre ich ja auch den Schuldner nicht an, was bei einem nachträglichen Antrag gemacht werden müsste. Außerdem ist für mich fraglich, ob ich bzgl. meines "Nicht- Drittschuldners" überhaupt bestimmen dürfte, dass der unpfändbare Grundbetrag aus dem dortigen Einkommen zu entnehmen ist, denn das geht ja z.B. nicht, wenn es der Fall wäre, dass dort überhaupt keine Pfändung vorliegt.
Ich kann als Vollstreckungsgericht ja auch nicht zuerst prüfen, ob die damalige Pfändung dort noch besteht.
Ich weiß aber auch nicht, ob ich mich auf den Standpunkt stellen kann ich rechne nur bzgl. meiner beiden Drittschuldner zusammen und verweise dann an das andere Gericht.
Zumal dann ja auch meine Zusammenrechnung vollkommen unsinnig wäre.
Habt ihr vllt einen Rat bzw. hatte jemand sowas schon mal?