Vorteile OLG und LAG als Arbeitgeber (Hessen)

  • Hallo Ihr Lieben,
    wie Ihr im Titel schon erkennen könnt beschäftigt mich aktuell die Frage welche Vor- und Nachteile für und gegen ein OLG oder ein LAG als Arbeitgeber sprechen. Ich habe mich bei beidem für die Ausbildung als Rechtspfleger beworben, wurde zum Einstellungstest eingeladen und habe diesen auch bestanden und durfte auch zu den Gruppen und Einzelgesprächen bleiben. Dabei fiel mir auf, dass sich in meiner Gesprächsgruppe alle nur beim OLG für die Ausbildung beworben hatten und ich die einzige war die sich auch beim LAG beworben hatte.
    Nun habe ich eine Zusage im OLG und eine Einladung zum Vorstellungsgespräch im LAG.
    Daher nun meine Frage ob es überhaupt einen Unterschied macht und worin der überhaupt liegt.
    Liebe Grüße Viki

  • Der Hauptunterschied liegt im Tätigkeitsfeld.
    Es ist beerits ein Unterschied , ob ich bei einer Staatsanwaltschaft , einem Landgericht oder ( eher ) bei einem Amtsgericht zum Einsatz komme oder "nur" bei der Arbeitsgerichtsbarkeit. Das vorgenannte "nur" ist natürlich ohne Wertung.
    Innerhalb eines Amtsgerichts jedenfalls gibt es nun wiederum jede Menge unterschiedliche Einsatzmöglichkeiten.
    Daneben kommt man bei der ordentlichen Gerichtsbarkeit mit dem Rechtspflegergesetz weit eher in Berührung.
    Zum Arbeitsfeld beim Arbeitsgericht können sich andere User besser äußern.

  • Hey Wolf schonmal Danke für deine Antwort ich wollte nochmal meinem Beitrag hinzufügen OLG oder LAG sind dann nur ich sage mal der oberste Arbeitgeber das Gericht an dem ich eingesetzt werde (lerne und später hoffentlich auch übernommen werde) steht schon fest und ist ein Amtsgericht

  • Wenn du über das LAG eingestellt wirst, machst du deinen Praxisteil zwar an einem Amtsgericht (um alle Abteilungen kennenzulernen), aber nach dem Examen wirst du an einem Arbeitsgericht arbeiten (die Aufgaben, die dort ein Rpfl. bearbeitet, kann dir am besten ein dort arbeitender Kollege erläutern).
    Zudem hat das Ausbildungamtsgericht nicht unbedingt etwas mit dem späteren Amtsgericht zu tun, da du Landesbeamter bist und daher in ganz Hessen flexibel eingesetzt werden kannst. So ist es z.B. möglich (bei Einstellung über OLG), dass du die Ausbildung in Kassel absolvierst und nach dem Examen eine Stelle in Frankfurt oder Darmstadt zugewiesen bekommst.

    Hoffe hiermit ein bisschen weitergeholfen zu haben.

    Wünsche ein schönes Wochenende

    Jotto

  • Jotto hat es ja schon ganz gut erklärt. Wenn du über das LAG eingestellt wirst, durchläufst du den Vorbereitungsdienst mit allen anderen Anwärtern vom OLG zusammen. Das LAG stellt in der Regel nicht so viele Anwärter ein (in meinem Jahrgang waren es glaub ich 3 oder so). Du bist also ganz normal mit denen in Rotenburg/Fulda für die theoretischen Abschnitte und dann an einem Amtsgericht für die praktischen. Nach dem Examen geht es für dich dann halt nicht an ein/e AG/LG/StA irgendwo in Hessen, sondern an ein Arbeitsgericht irgendwo in Hessen. Ich meine mich erinnern zu können, dass unsere "Arbeitsgerichtler" ein Wahlpflichtfach für Arbeitsrecht belegen mussten (wir vom OLG konnten zwischen 3 verschiedenen Fächern wählen); das waren dann so ein paar Zusatzstunden, in denen sie was über das Arbeitsrecht gelernt haben. Ansonsten hat sich der Vorbereitungsdienst nicht von den Anwärtern des OLGs unterschieden.

    Ob es für dich einen Vorteil darstellt, später "nur" (ohne Wertung) an Arbeitsgerichten tätig sein zu können oder eben an einem/r AG (mit den verschiedenen Abteilungen)/LG/StA, musst du für dich selber entscheiden.. Zu den Tätigkeitsbereichen an einem Arbeitsgericht kann ich aber auch nichts weiter sagen. Wahrscheinlich größtenteils Kosten/Prozesskostenhilfe oder so, aber wie gesagt, da habe ich keine Ahnung. :)

  • Wie schon die Vorposter, musst Du das für Dich selbst entscheiden, was Du willst. Aber vllt hilft das Zitat Dir weiter:


    Dann geh die Sache in der ordentlichen Gerichtsbarkeit an! Während der Ausbildung ist's egal, da werden die Praxisabschnitte regelmäßig bei den Amtsgerichten und der Staatsanwaltschaft absolviert, egal welche Gerichtsbarkeit Dich eingestellt hat. Zum Arbeitsgericht oder zu einem anderen Fachgericht kannst Du nach dem Studium immer noch wechseln. In die andere Richtung ist es meist schwerer. Viel Erfolg!

    Aus der eigenen Erfahrung heraus: Wenn Deine Interessen - die Du jetzt mit hoher Wahrscheinlichkeit noch nicht wissen wirst - eher in Verwaltungstätigkeiten (Geschäftsleitung) liegen, ist der Einstieg in der Fachgerichtsbarkeit zu empfehlen, da die Aufgaben des gehobenen Dienstes eher dorthin tendieren, als die eines klassischen Rechtspflegers. Das Tätigkeitsfeld des Rechtspflegers selbst ist jedenfalls in der ordentlichen Gerichtsbarkeit weitaus mehr gefragt, sodass ich wohl jedem "Neuling" aus fachlicher Sicht und in Bezug auf das oben Zitierte die ordentliche Gerichtsbarkeit empfehlen würde.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!