Hallo ihr Lieben,
ich stehe hier gerade etwas auf dem Schlauch...
Ich habe am 27.03.2017 antragsgemäß einen PFÜB wegen gewöhnlicher Geldforderungen erlassen. Gepfändet werden sollte (unter anderem) beim Arbeitgeber. Irgendwelche Besonderheiten (Nichtberücksichtigung von Unterhaltsberechtigten etc.) waren nicht beantragt.
Nun habe ich von dem Gläubiger ein Schreiben erhalten, wo dieser beantragt "einen Beschluss gemäß §850 c Absatz 1 ZPO zu erlassen. Bei der Berechnung des pfändbaren Betrages berücksichtigt der Arbeitgeber gemäß telefonischer Auskunft aktuell ein unterhaltsberechtigtes Kind.
In dem aktuellen Vermögensverzeichnis gibt der Schuldner jedoch keinerlei Unterhaltsverpflichtungen an. Insofern ist davon auszugehen, dass der Schuldner auch keiner Person zum Unterhalt verpflichtet ist. Folglich darf bei der Berechnung des pfändbaren Betrages keine Unterhaltspflicht berücksichtigt werden.
Es wird daher beantragt, mittels Beschluss anzuordnen, dass bei der Berechnung des pfändbaren Betrages künftig keine Person als unterhaltsberechtigt zu berücksichtigen ist."
Dem zitierten Schreiben beigefügt waren der Original-Titel nebst Zustellungsurkunden sowie eine Abschrift des Vermögensverzeichnisses, aus dem sich tatsächlich ergibt, dass wohl keine Unterhaltsverpflichtung vorliegt.
Was mache ich damit jetzt?
Lieben Dank schon mal für eure Antworten!
Nala