Hallo,
ich bearbeite noch nicht so lange Strafkosten und hätte eine Frage:
D. Nebenkl.-Vertreter rechnet die Kosten der Vertretung der Nebenklage gegen den Angekl. ab und macht die Verfahrensgebühr gem. Nr. 4104 VV RVG geltend. Ich frag mich nun natürlich, ob diese entstanden ist.
-Anklageschrift vom 06.08.14
-am 17.04.15 meldet sich d. RA und bittet um Beiordnung als Nebenklägervertreter
-Beiordnung erfolgte dann im Termin am 23.04.15
Aus der Akte ist zudem ersichtlich, dass d. RA auch mit Schreiben vom 09.10.14 die Strafanzeige gestellt hat bei der Polizei als Vertreter (Verletztenbeistand, Nebenkläger, Adhäsionsantrag).
LG