Es wurde Beratungshilfe gewährt für Ablehnung Berufsschadensrente. Der RA hat an die BG auch einen Widerspruch nebst Begründung gefertigt. Dies wird nun eingereicht mit einem Schreiben vom Mandanten, dass dieser den RA bittet das Verfahren dort abzuschließen, da er einem Sozialverband beigetreten ist und nunmehr von dort anwaltlich vertreten wird.
Da ich nur Beratungshilfe in Vertretung bearbeite, bin ich mir unsicher, ob ich die Geschäftsgebühr entstanden und auszahlen kann?
Jetzt mitmachen!
Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!