Gebühren erstattungsfähig?

  • Es wurde Beratungshilfe gewährt für Ablehnung Berufsschadensrente. Der RA hat an die BG auch einen Widerspruch nebst Begründung gefertigt. Dies wird nun eingereicht mit einem Schreiben vom Mandanten, dass dieser den RA bittet das Verfahren dort abzuschließen, da er einem Sozialverband beigetreten ist und nunmehr von dort anwaltlich vertreten wird.
    Da ich nur Beratungshilfe in Vertretung bearbeite, bin ich mir unsicher, ob ich die Geschäftsgebühr entstanden und auszahlen kann?

  • Was genau macht dich unsicher? Es war Beratungshilfe bewilligt (wofür eigentlich genau?) und der RA ist tätig geworden, indem er ein Schreiben an den Gegner verfasst hat. Damit ist die Geschäftsgebühr entstanden. Dass der Ast. erst danach dem VdK beigetreten ist, hat keinen Einfluss auf den Vergütungsanspruch des RA, sondern ist allenfalls Pech für die Staatskasse.

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