Huhu,
folgende KGE ist ergangen: Kosten des Rechtsstreits trägt Kl = 1/3 , Bekl. = 2/3, die Kosten des Vergleichs werden gegeneinander aufgehoben.
Nun ist eine Terminsgebühr entstanden, da ein Vergleich geschlossen wurde, der nach § 278 VI ZPO durch Beschluss festgestellt wurde, ein Termin hat nicht stattgefunden.
Handelt es sich bei der Terminsgebühr nun um Kosten des Vergleichs?
Liebe Grüße