Rückforderung von Anwärterbezügen - Erfahrungen?

  • Hallo in die Runde,
    hat jemand von euch Erfahrung in Sachen Rückforderung der Anwärterbezüge bei vorzeitigem Ausscheiden aus dem öffentlichen Dienst?
    Ich bin vor Ablauf der Mindestzeit auf Antrag in die Privatwirtschaft gewechselt und werde derzeit vom Landesbesoldungsamt um Stellungnahme gebeten. Gab es unter euch Fälle, in denen von einer Rückforderung abgesehen wurde?
    Falls ihr Erfahrungen habt, wäre ich sehr dankbar für einen Erfahrungsaustausch.

    Bitte per PN


    Grüße

  • Solche Fälle kenne ich nur, wenn der Betreffende weiter im öD gearbeitet hat. Ratenzahlungen waren bei den anderen Kollegen m.E. nach möglich.

    Lasst ja die Kinder viel lachen, sonst werden sie böse im Alter. Kinder, die viel lachen, kämpfen auf der Seite der Engel.
    Hrabanus Maurus


    Nach manchen Gesprächen mit einem Menschen hat man das Verlangen, eine Katze zu streicheln, einem Affen zuzunicken oder vor einem Elefanten den Hut zu ziehen.
    Maxim Gorki



  • Ich kenne ein paar Rückforderungen. Abgesehen von der Möglichkeit des Abdienens gab es Varianten des Nichtzahlens nur, wenn der Eintritt in den öD bevorstand (bspw. Stundung während des Studiums Richtung Lehramt).

    Arbeit dehnt sich in genau dem Maß aus, wie Zeit für ihre Erledigung zur Verfügung steht.

  • Nach den mir bekannten Fällen wie # 2und #4 .
    Beschäftigung im öD ist nach meiner Erfahrung der Ausnahmefall für eine Rückforderung.

    Warum eigentlich PN ?
    Welchen Mehrwert sollte das Forum von so was haben ?

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