Folgender Sachverhalt:
VU, Kosten trägt Beklagte
Einspruch
Dann erfolgt eine übereinstimmende Erledigungserklärung und eine Kostenübernahmeerklärung der Beklagten.
Es ergeht ein richterlicher Beschluss, dass die Hauptsache erledigt ist und eine Kostenentscheidung aufgrund der Kostenübernahmeerklärung der Beklagten nicht mehr zu erfolgen hat.
Nun beantragt der Kläger die Festsetzung der Reisekosten.
Ich habe aber doch keine Kostengrunzentscheidung, oder sehe ich das falsch ? Und da kein Streit über die Kosten aufgrund der Übernahmeerklärung der Beklagten mehr besteht, hat das VU diesbezüglich keine Wirkung mehr.
Ich müsste daher die Kostenfestsetzung ablehnen.
Meinungen ?