Hallo!
Ich habe gerade ein unwirksames Testament (mit PC geschrieben) eröffnet.
Das alle darin genannten Personen und die gesetzlichen Erben von der Eröffnung benachrichtigt werden ist schon klar, aber muss ich die testamentarischen Erben im Falle des offensichtlich unwirksamen Testaments auch über ihr Ausschlagungsrecht belehren?
Lg Döner